Verlängerung der Lebensarbeitszeit: Sachsen-Anhalt geht umgekehrten Weg

Die Landesregierung hat erklärt, dass sie derzeit nicht beabsichtige, die Lebensarbeitszeit für die rund 25.000 Landesbeamten anzuheben. Anders als der Bund, der das Ruhestandseintrittsalter von 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre anheben will, geht Sachsen-Anhalt den umgekehrten Weg.  

„Mit Blick auf das Personalentwicklungskonzept ist dieser Weg konsequent. Eine Anhebung der Altersgrenze würde das Ziel der Landesregierung konterkarieren, bis 2020 10.000 Stellen abzubauen“, sagte dbb Landeschef Maik Wagner.  

Im Personalentwicklungskonzept sind als mögliche Instrumente für die Personalreduzierung eine Absenkung der allgemeinen Regelaltersgrenze, der Antragsaltersgrenze oder der besonderen Altersgrenze für bestimmte Beamtengruppen, wie zum Beispiel für Polizeivollzugsbeamte oder Beamte des Feuerwehrdienstes, genannt. Bisher ist die Altersteilzeit in der Landesverwaltung wegen des möglichen Beginns ab dem 50. Lebensjahr großzügig ausgestattet. Inzwischen genehmigen einige Ressorts Altersteilzeit ab dem 50. Lebensjahr aus dienstlichen Gründen allerdings nicht mehr.