Beamtenstatusgesetz tritt in Kraft

Am 1. April 2009 tritt das Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) in Kraft. Das Beamtenstatusgesetz tritt an die Stelle des Beamtenrechtsrahmengesetzes, das mit dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes grundsätzlich aufgehoben wird.
 
Das Beamtenstatusgesetz legt die beamtenrechtlichen Grundstrukturen fest. Es regelt die wesentlichen statusprägenden Rechte und Pflichten der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die bei den Ländern, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
 
Das Beamtenrecht in Sachsen-Anhalt wird also künftig in zwei Gesetzen geregelt sein, im bundeseinheitlich für alle Länder geltenden Beamtenstatusgesetz und im das Beamtenstatusgesetz ergänzenden Landesbeamtengesetz.
 
Das Beamtengesetz Sachsen-Anhalt  bleibt bis zur Ablösung durch ein neues Landesbeamtengesetz (derzeit im Gesetzgebungsverfahren) in Kraft und damit grundsätzlich anwendbar. Vorschriften, die wegen der mit dem Inkrafttreten des BeamtStG einhergehenden Änderungen des Bundesrechts in Widerspruch zu diesem stehen, werden unwirksam und dürfen demzufolge ab dem 1. April 2009 nicht mehr angewandt werden. Das Innenministerium Sachsen-Anhalt hat mit Runderlass vom 17. März 2009 Hinweise zu den Auswirkungen auf das Beamtengesetz Sachsen-Anhalt erlassen.