Am 1. April 2009 tritt das
Gesetz zur Regelung des
Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
(Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) in Kraft. Das Beamtenstatusgesetz tritt an
die Stelle des Beamtenrechtsrahmengesetzes, das mit dem Inkrafttreten des
Beamtenstatusgesetzes grundsätzlich aufgehoben wird.
Das Beamtenstatusgesetz legt die beamtenrechtlichen Grundstrukturen fest. Es
regelt die wesentlichen statusprägenden Rechte und Pflichten der Angehörigen
des öffentlichen Dienstes, die bei den Ländern, Gemeinden und anderen
Körperschaften des öffentlichen Rechts in einem öffentlich-rechtlichen
Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Das Beamtenrecht in Sachsen-Anhalt wird also künftig in zwei Gesetzen
geregelt sein, im bundeseinheitlich für alle Länder geltenden
Beamtenstatusgesetz und im das Beamtenstatusgesetz ergänzenden
Landesbeamtengesetz.
Das Beamtengesetz Sachsen-Anhalt bleibt bis zur Ablösung durch ein
neues Landesbeamtengesetz (derzeit im Gesetzgebungsverfahren) in Kraft und
damit grundsätzlich anwendbar. Vorschriften, die wegen der mit dem
Inkrafttreten des BeamtStG einhergehenden Änderungen des Bundesrechts in
Widerspruch zu diesem stehen, werden unwirksam und dürfen demzufolge ab dem
1. April 2009 nicht mehr angewandt werden. Das Innenministerium
Sachsen-Anhalt hat mit
Runderlass vom 17. März 2009 Hinweise zu den Auswirkungen auf das
Beamtengesetz Sachsen-Anhalt erlassen.