Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung das Landesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 beschlossen. Damit wird das Tarifergebnis vom 1. März 2009 weitgehend auf die Landes- und Kommunalbeamten sowie Versorgungsempfänger übertragen.
„Unsere Forderung, dass die Beamten von der allgemeinen
Einkommensentwicklung und den Einkommen im Tarifbereich nicht abgekoppelt
werden dürfen, ist weitgehend erfüllt. Auf die Einmalzahlung in Höhe von 40
Euro, die die Tarifbeschäftigten für die Monate Januar und Februar 2009
erhalten haben, müssen die Beamten allerdings verzichten. Mit der Anhebung
der Bezüge der Beamten der höheren Besoldungsgruppen ab dem 1. Januar 2010
planmäßig auf 100 Prozent der
Besoldung ist die Ost-West-Angleichung 20 Jahre nach dem Fall der Mauer nun
aber abgeschlossen. Damit endet, wie vom dbb seit langem gefordert, endlich
die Ungleichbehandlung in diesem Bereich“, sagte dbb Landesvorsitzender Maik
Wagner.
Nach dem Landesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 wird
die Besoldung und Versorgung der Beamten des Landes und der Kommunen um
einen Sockelbetrag von 40 Euro und anschließend linear um drei Prozent
rückwirkend ab dem 1. März 2009 erhöht. Ein Jahr später erfolgt eine weitere
lineare Erhöhung um 1,2 Prozent. Die im Tarifbereich als Ausgleich für eine
fehlende lineare Erhöhung für die Monate Januar und Februar 2009 vereinbarte
Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 40 Euro wird nicht übertragen. Bei den
Anwärtern wird der Sockelbetrag rückwirkend zum März 2009 um 60 Euro erhöht
und ab dem 1. März 2010 um weitere 1,2 Prozent. Darüber hinaus werden die
Bezüge der Beamten der höheren Besoldungsgruppen ab dem 1. Januar 2010
planmäßig auf 100 Prozent der Besoldung angehoben. Für die unteren
Einkommensgruppen erfolgte diese Ost-West-Angleichung bereits zum 1. Januar
2008.