Nachausbildungsoffensive 2009: Ressorts müssen Kosten selbst erwirtschaften

Das Ministerium der Finanzen sieht derzeit keine Veranlassung, zusätzliche Haushaltsmittel für die Nachausbildungsoffensive 2009 bereitzustellen. Die Ressorts müssen eigenverantwortlich über die befristete Weiterbeschäftigung der Absolventen im Rahmen der eigenen Haushaltsmittel entscheiden.

Das Ministerium der Finanzen verwies auf den Kabinettsbeschlusses vom 30. Juni 2009 zur Nachausbildungsoffensive 2009. Teil des Beschlusses sei, dass Absolventinnen und Absolventen befristet für die Dauer von bis zu einem Jahr in einer Teilzeitbeschäftigung zu 75 Prozent einer Vollzeitkraft nur unter der Voraussetzung übernommen werden können, „dass eigene etatisierte Haushaltsmittel zur Verfügung stehen“. Das Ministerium der Finanzen werde für die Nachausbildungsoffensive keine finanzielle Unterstützung gewähren.

Neben dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln habe zu der Entscheidung auch beigetragen, dass die Ressorts in den vergangenen Jahren beim Finanzministerium angemeldete Haushaltsmittel für die Nachausbildungsoffensive nicht oder nicht in angezeigter Höhe oder verspätet abgerufen haben.

In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Prof. Dr. Wolfgang Böhmer hatte der dbb die geplanten Einschränkungen bei der Übernahme der Auszubildenden in den Landesdienst kritisiert und gefordert, dass die Absolventinnen und Absolventen zumindest befristet für ein Jahr im Landesdienst weiterbeschäftigt werden und die dafür notwendigen Personalmittel vom Finanzministerium aus dem allgemeinen Deckungskreis bereitgestellt werden. Anders als in den Vorjahren, in denen den Absolventen Ein-Jahres-Verträge zu 75 Prozent der Normalarbeitszeit angeboten wurden, wurde den Absolventen des diesjährigen Abschlussjahrganges gar kein Vertrag beziehungsweise nur ein bis zum 31. Dezember 2009 befristeter Arbeitsvertrag angeboten.