Besoldungsanpassung 2009/2010: Abschlagszahlungen ab Juli 2009

Die Oberfinanzdirektion Magdeburg wird beginnend mit der Zahlung der Bezüge für den Monat Juli 2009 rückwirkend ab 1. März 2009 Abschlagszahlungen in Höhe der Anpassungen leisten, die sich aus § 1 des Gesetzentwurfes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2009/2010 ergeben. Alle Abschlagszahlungen stehen unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.

Im Hinblick auf die Verfahrensweise vor Inkrafttreten der Föderalismusreform und der aktuellen Praxis in anderen Bundesländern hat sich der Finanzausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt am 13. Mai 2009 damit einverstanden erklärt, dass auf die im Gesetzentwurf vorgesehenen linearen Erhöhungen Vorgriffszahlungen erfolgen. Wegen der Länge des Gesetzgebungsverfahrens hatte der dbb sachsen-anhalt in der Anhörung Abschlagszahlungen gefordert. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Landtag ist für Juni, die Beschlussfassung für September geplant.

Die Landesregierung hat am 28. April 2009 einen Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2009/2010 beschlossen, mit dem das Tarifergebnis mit Ausnahme der Einmalzahlung inhalts- und zeitgleich auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich übertragen werden soll. Insbesondere nachstehende Verbesserungen sind vorgesehen:

1. Zum 1. März 2009:

2. Zum 1. März 2010: