Der Landesvorsitzende des dbb sachsen-anhalt, Maik Wagner, begrüßt, dass die Landesregierung Wort gehalten hat und das Tarifergebnis vom 1. März 2009 weitgehend auf die Landes- und Kommunalbeamten sowie Versorgungsempfänger übertragen will.
„Unsere Forderung, dass die Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung und den Einkommen im Tarifbereich nicht abgekoppelt werden dürfen, hat das Kabinett weitgehend erfüllt. Dass die Landesregierung, anders als in anderen Bundesländern, eine Diskussion über die Höhe des Sockelbetrages nicht zugelassen hat, findet angesichts der Streichung der Sonderzahlung für Beamte und Versorgungsempfänger unsere ungeteilte Zustimmung. Eine Eins-Zu-Eins-Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten muss aber auch die Einmalzahlung in Höhe von 40 Euro für die Monate Januar und Februar 2009 beinhalten“, sagte Wagner.
Die Landesregierung hat am 28. April 2009 den Gesetzentwurf zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2009/2010 beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Danach wird die Besoldung und Versorgung der Beamten des Landes und der Kommunen um einen Sockelbetrag von 40 Euro und anschließend linear um drei Prozent rückwirkend ab dem 1. März 2009 erhöht. Ein Jahr später erfolgt eine weitere lineare Erhöhung um 1,2 Prozent. Die im Tarifbereich als Ausgleich für eine fehlende lineare Erhöhung für die Monate Januar und Februar 2009 vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 40 Euro wird nicht übertragen. Bei den Anwärtern wird der Sockelbetrag rückwirkend zum März 2009 um 60 Euro erhöht und ab dem 1. März 2010 um weitere 1,2 Prozent. Darüber hinaus werden die Bezüge der Beamten der höheren Besoldungsgruppen ab dem 1. Januar 2010 planmäßig auf 100 Prozent der Besoldung angehoben. Für die unteren Einkommensgruppen erfolgte diese Ost-West-Angleichung bereits zum 1. Januar 2008.