Finanzminister Jens Bullerjahn beabsichtigt derzeit nicht, die Wegstreckenentschädigung anzuheben. Die sogenannte „große“ Wegstreckenentschädigung soll erst angehoben werden, wenn im Rahmen der fortlaufenden Prüfung festgestellt wird, dass der durchschnittliche monatliche Benzinpreis ein Vierteljahr lang über 1,37 Euro liegt bzw. bei einer aktualisierten ADAC-Autokostentabelle über dem dann einschlägigen (voraussichtlich niedrigeren) „Benzinkostenlimit“ liegt.
Ob dabei auch eine Erhöhung der „kleinen“ Wegstreckenentschädigung erfolgt, soll entschieden werden, wenn die Anpassung der „großen“ Wegstreckenentschädigung ansteht, teilte Finanzminister Jens Bullerjahn dem dbb sachsen-anhalt mit.
„Wer sich die Mühe mache, seine anteilmäßigen Kosten für Dienstfahrten in den letzten Jahren den anhaltenden Wegstreckenentschädigungen gegenüber zu stellen, werde zu dem Ergebnis kommen, „dass er dabei die meiste Zeit ‚gut’ gefahren ist, (und das nicht nur, weil das Reisekostenrecht bei Fahrtkosten bzw. Wegstreckenentschädigung keine Anrechnung ersparter Auslagen für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle vorsieht, wenn die Dienstreise entsprechend der Genehmigung von der Wohnung aus angetreten wird)“, heißt es in Bullerjahns Schreiben an den dbb Landesbund.
Das Bundesministerium des Innern habe in einer Stellungnahme vom 18. September 2008 zu einer Petition die Frage bejaht, ob die aktuelle Wegstreckenentschädigung auskömmlich ist – und das bei einem damaligen Kraftstoffpreis von 1,48 Euro. Berechnungen auf der Grundlage der Datenerhebung des ADAC vom Mai 2009 hätten auch unter Einbeziehung pauschaler Fixkosten (Haftpflicht, Vollkasko auf Rabattstufe 50 Prozent, Kfz-Steuer, TÜF, ASU) und Werkstattkosten (Ölwechsel, Inspektion, Verschleißreparaturen, Reifen) ergeben, dass eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent bis zu einem Benzinpreis von 1,37 Euro pro Liter als auskömmlich angesehen werden kann. Im Januar 2010 hätte der Kraftstoffpreis im Durchschnitt bei 1,36 Euro pro Liter und damit nur noch knapp unter der neuen Grenze gelegen.
Der dbb sachsen-anhalt hatte Jens Bullerjahn vorgeschlagen, vom Ermächtigungsrecht gemäß § 121 Absatz 5 des neuen Landesbeamtengesetzes Gebrauch zu machen und durch Verordnung die im Bundesreisekostengesetz als Wegstreckenentschädigung genannten Beträge an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage schlug der dbb vor, die „große“ Wegstreckenentschädigung von 30 auf 35 Cent und die „kleine“ Wegstreckenentschädigung von 20 auf 25 Cent anzuheben. Der dbb begründete seine Initiative damit, dass es im Jahr 2008 auf dem Kraftstoffmarkt zu starken Preisschwankungen kam, die mehrere Bundesländer zu einer Erhöhung der Wegstreckenentschädigung veranlasst hatten.