06. Juli 2017

Besoldungs-und Versorgungsanpassung: Vorgriffszahlungen stehen noch unter Vorbehalt

Finanzminister André Schröder hat unter Vorbehalt der Zustimmung des Finanzausschusses grünes Licht für die vom dbb geforderte Vorgriffszahlung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Übertragung des Tarifergebnisses vom 17. Februar 2017 auf die Besoldung und Versorgung gegeben.

Wie der dbb geht auch der Finanzminister davon aus, dass sich das Gesetzgebungsverfahren wegen der Komplexität des Artikelgesetzes und des sich daraus ergebenden erhöhten Diskussionsbedarfs wohl bis in den Herbst hinziehen wird. So soll insbesondere die Lebensarbeitszeit der Beamten erhöht, eine Jahressonderzahlung wiedereingeführt und das Beamtenversorgungsrecht in Landesrecht übernommen werden. „Der Wunsch nach einer Vorgriffsregelung ist deshalb verständlich“, schreibt der Minister an den dbb Landesvorsitzenden Wolfgang Ladebeck. Er werde den Finanzausschuss bitten, entsprechende Vorgriffszahlungen zuzulassen. Unter Berücksichtigung des vorgeschriebenen Verfahrens seien Zahlungen Ende September denkbar.

Der dbb sachsen-anhalt hatte den Finanzminister aufgefordert eine Regelung auf den Weg zu bringen, die im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Zahlungen gemäß der im Gesetzentwurf vorgesehenen linearen Erhöhung der Grundgehälter und Anwärtergrundbeträge rückwirkend zum 1. Januar 2017 ermöglicht.