09. Juni 2017

Besoldungsanpassung 2017:

dbb fordert Vorgriffsregelung

Mit einem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften will die Landesregierung u. a. das Tarifergebnis vom 17. Februar 2017 zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Das Verfahren zu dem umfangreichen Gesetzentwurf (Kabinettsbefassung, Freigabe zur Anhörung, Beratung und Beschlussfassung im Landtag) wird voraussichtlich erst im vierten Quartal 2017 abgeschlossen sein. Deshalb hat der dbb Finanzminister André Schröder aufgefordert, eine Regelung auf den Weg zu bringen, die im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften und unter Vorbehalt im Zahlmonat August 2017 Zahlungen gemäß der im Gesetzentwurf vorgesehenen linearen Erhöhung der Grundgehälter und Anwärtergrundbeträge rückwirkend zum 1. Januar 2017 ermöglicht.

Mit dem Artikelgesetz sollen neben Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes (lineare Erhöhung und Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung und sonstige Änderungen) die beamtenrechtlichen Altersgrenzen angehoben werden. Außerdem ist eine Vollregelung des Beamtenversorgungsrechts geplant. Die am 17. Februar 2017 vereinbarte lineare Erhöhung für dieses Jahr (2,0 Prozent, mindestens um 75 Euro, Auszubildende 35 Euro) ist für die Tarifbeschäftigten bereits mit den Mai-Bezügen zur Auszahlung gekommen.