05. April 2017

SPD-Werkstattgespräch: Unser Land braucht ein modernes Personalvertretungsgesetz

SPD und dbb sind sich einig: Sachsen-Anhalt braucht ein modernes Personalvertretungsgesetz. Das war das Fazit eines Werkstattgespräches am 31. März 2017 zur Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes, zu dem die SPD-Landtagsfraktion rund 50 Personalräte und Gewerkschafter nach Magdeburg eingeladen hatte. Unter den Teilnehmern waren auch zahlreiche Personalräte aus den dbb Gewerkschaften. Der dbb begrüßt die SPD-Initiative unter Federführung der Fraktionsvorsitzenden Katja Pähle und des Parlamentarischen Geschäftsführers Rüdiger Erben.

„In der letzten Legislaturperiode war die Modernisierung des Personalvertretungsgesetzes vor allem am Veto der CDU gescheitert. Unsere Forderungen nach mehr Mitgliedern in den Personalräten und mehr Freistellungen hatte die CDU damals abgelehnt. Die CDU sollte endlich die Zeichen der Zeit erkennen und ihre Blockadehaltung aufgeben. Wir erwarten, dass die CDU gemeinsam mit ihren Koalitionspartnern die konkreten Ziele im Koalitionsvertrag  zur Modernisierung des Personalvertretungsgesetzes in dieser Legislaturperiode auch umsetzt“, sagte dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck.

Die Positionen des dbb für ein modernes Personalvertretungsgesetz stellte Maik Wagner, dbb Vize, im Werkstattgespräch vor. „Der Personalrat in Dienststellen ab 1.001 Beschäftigten muss zukünftig aus mehr als 13 Mitgliedern bestehen. Der Arbeitsaufwand in großen Dienststellen ist signifikant höher“, sagte Wagner. Die Gesetzesnovelle müsse mehr sein als nur die Umsetzung der Rechtsprechung. Die Mitbestimmung müsse gestärkt und die Arbeitsbedingungen für die Personalräte verbessert werden.

Eine Hauptforderung des Beamtenbundes ist die Wiedereinführung des Gruppenprinzips bei der Vorstandsbildung. „Auch bei der Wahl des Vorstandes muss der Wählerwille zum Ausdruck kommen, in dem alle im Personalrat vertretenen Gruppen chancengleich berücksichtigt werden“, sagte der Chef des Philologenverbandes, Thomas Gaube.

Der dbb fordert die Ausweitung der Mitbestimmungstatbestände. Anders als im Bund und in den meisten anderen Ländern kennt das Personalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt zum Beispiel keine Beteiligung bei der Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten. Mit dem Inkrafttreten des Landesbesoldungsgesetzes zum 1. April 2011 wurde mit der Umstellung der Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen die Leistungsstufe eingeführt, aber auch die Möglichkeit des Verbleibens in einer Erfahrungsstufe. „In Angelegenheiten der Beamten muss zum Beispiel die Bewilligung einer Leistungsstufe oder das Verbleiben in einer Erfahrungsstufe in Zukunft mitbestimmungspflichtig sein, genauso wie das Hinausschieben oder das Versagen des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze“, so Ladebeck. Außerdem seien die Beteiligungsrechte des Personalrates an bestehende arbeits- und datenschutzrechtliche Regelungen anzupassen. Für den dbb ist die derzeitige Reisekostenregelung für Personalratsmitglieder nicht akzeptabel. Sie erhalten für Reisen mit dem Privat-Kraftwagen nur die sogenannte „kleine Wegstreckenentschädigung“ (20 Cent). Für die „große Wegstreckenentschädigung“ (35 Cent) muss ein erhebliches dienstliches Interesse bestehen. „Wir fordern, dass in Bezug auf die Reisekostenvergütung die Voraussetzung des erheblichen dienstlichen Interesses als erfüllt gilt“, machte Ladebeck deutlich.