18. Oktober 2018

Anhörung zum Personalvertretungsgesetz:

dbb fordert Nachbesserungen

Am 17. Oktober 2018 fand im Finanzausschuss des Landtages eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt statt. Ulrich Stock, Erster Stellvertretender dbb Landesvorsitzender, kritisierte den Gesetzentwurf als „Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner“.

Die Umsetzung der drei Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zum Personalvertretungsgesetz und die technischen Änderungen bleiben weit hinter den Forderungen des Beamtenbundes und seiner Personalräte zurück“, sagte Stock. Das Landespersonalvertretungsgesetz sei 2004 zum letzten Mal grundlegend geändert worden. Nach fast 15 Jahren gebe es jede Menge Modernisierungsbedarf. Deshalb appellierte Stock an die Abgeordneten auch der Koalitionsfraktionen, den Mut zu haben und die Chance zu nutzen, mit der Ausweitung der Mitbestimmungstatbestände, großzügigeren Freistellungsstaffeln  und besseren Arbeitsbedingungen für die Personalräte den Gesetzentwurf der Landesregierung nachzubessern.

Die Landesregierung hat mit ihrem Gesetzentwurf zwei konkrete Vorgaben der Koalitionsvereinbarung umgesetzt: die Herabsetzung der Freistellungsgrenze für Personalratsmitglieder von bisher 300 Beschäftigte auf 250 (Forderung des dbb: eine Vollfreistellung ab 200 Beschäftigte) und die Verankerung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte als Beratungsgremium im Gesetz. Die dritte Vorgabe, „die Wahl des Vorstandes gerechter auszugestalten, indem alle im Personalrat vertretenden Gruppen chancengleich berücksichtigt werden“, hat die Landesregierung allerdings nur für den Bereich der Lehrkräfte, nicht aber für den allgemeinen Bereich, umgesetzt. Während bei den Lehrkräften zukünftig Vorstandsmitglieder innerhalb der nach Schulformen zusammengesetzten Gruppen gewählt werden – eine Forderung der dbb Lehrergewerkschaften -, soll die geltende Regelung zur Vorstandsbildung für den allgemeinen Bereich nicht geändert werden. Der dbb fordert seit vielen Jahren, dass die Gruppen (Beamte und Arbeitnehmer) selbst ihr Mitglied im Vorstand bestimmen. Nach geltender Rechtslage bestimmt die Mehrheit des Personalrates, welches Mitglied der jeweiligen Gruppe dem Vorstand angehört. Dies kann dazu führen, dass das Gruppenmitglied im Vorstand nicht das Vertrauen seiner Gruppe genießt. „Der Vorstands-Paragraph muss geändert werden, sonst wird diese konkrete Vorgabe aus dem Koalitionsvertag nur halbherzig umgesetzt“, kritisiert Stock.

Die Anpassung der Mitbestimmungstatbestände an das neue Nebentätigkeitsrecht und an die Tarifverträge sei alles andere als ein großer Wurf. Der Beamtenbund fordert Mitbestimmung in Angelegenheiten der Beamten zukünftig unter anderem auch bei der Bewilligung einer Leistungsstufe oder dem Verbleiben in einer Erfahrungsstufe, beim Hinausschieben oder dem Versagen des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze sowie bei der Einleitung eines Disziplinarverfahrens.

Für den dbb nicht akzeptabel ist die derzeitige Reisekostenregelung für Personalratsmitglieder. Sie erhalten für Reisen mit dem Privat-Kraftwagen nur die sogenannte „kleine Wegstreckenentschädigung“ (20 Cent). Für die „große Wegstreckenentschädigung“ (35 Cent) muss ein erhebliches dienstliches Interesse bestehen. „Nicht sachgerecht ist, dass die Dienstherren dies bisher verneinen“, sagte der dbb Landesvize.

Hintergrund: Das Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt sollte schon in der 6. Wahlperiode des Landtages rechtzeitig vor den Personalratswahlen 2015 geändert werden. Ein von Rüdiger Erben (SPD) initiierter und mit den CDU-Fachpolitikern abgestimmter Gesetzentwurf war im Koalitionsausschuss gescheitert. Die jetzige Landesregierung und die sie tragenden Parteien haben mit drei Vorgaben vereinbart, „das Personalvertretungsgesetz mit Blick auf den Personalabbau und die Umstrukturierungen in den öffentlichen Verwaltungen moderner und flexibler auszugestalten“. Ende Mai hatte das Kabinett den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt“ beschlossen und dem Landtag zur Beschlussfassung überwiesen. Eine vorgeschaltete Beteiligung der Gewerkschaften hielt die Landesregierung aus „Zweckmäßigkeitsgründen“ nicht für notwendig. In erster Lesung wurde der Gesetzentwurf am 22. Juni 2018 im Landtag beraten und federführend in den Finanzausschuss überwiesen. Die Fraktion DIE LINKE hat einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt vorgelegt.