19. April 2018

Einkommensrunde 2018: Tarifeinigung

  • Foto: Friedhelm Windmüller
    Die Verhandlungsführer: Präsident der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Thomas Böhle, Bundesinnenminister Horst Seehofer, ver.di Bundesvorsitzende Frank Bsirske, dbb Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach (v. r.)

Die Tarifvertragsparteien haben am 17. April 2018 eine Einigung in der Tarifauseinandersetzung für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen erzielt. Das Volumen für Einkommenserhöhungen ist in eine Neugestaltung der Tabelle geflossen. „Es ist ein guter Abschluss für das Bestandspersonal und ein noch besserer für den so dringend benötigten Nachwuchs im öffentlichen Dienst. Mit der grundlegenden Änderung der Tabellenstruktur haben Gewerkschaften und Arbeitgeber in die Zukunft investiert, um im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um qualifizierte Fachkräfte mithalten zu können“, so dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck.

Dass die sofortige Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an West auch 2018 von den Arbeitgebern abgelehnt wurde, sei „ein Armutszeugnis und zementiere die Ungerechtigkeit für weitere vier Jahre“. Als „wichtiges Signal der Wertschätzung“ begrüßte Ladebeck die Ankündigung von Bundesinnenminister Horst Seehofer, die Besoldung und Versorgung der Beamten des Bundes entsprechend dem Volumen der Tarifeinigung anzupassen.

Die wesentlichen Verhandlungsergebnisse:

  • Bei einer Laufzeit von 2,5 Jahren Anhebung der Gehälter in drei Stufen: im Durchschnitt um 3,19 Prozent ab März 2018,  um 3,09 Prozent ab April 2019 und um weitere 1,06 Prozent ab März 2020,
  • Mindesterhöhung in den unteren Entgeltgruppen, Einmalzahlung von 250 Euro vom 1. März 2018,
  • Erhöhung des Ausbildungsentgelts ab 1. März 2018 und 1. März 2019 um jeweils 50 Euro, Erhöhung des Urlaubsanspruchs der Auszubildenden ab dem Urlaubsjahr 2018 bei einer 5-Tage-Woche von 29 auf 30 Arbeitstage, Verlängerung der bisherigen Übernahmeregelung über die Mindestlaufzeit der Entgeltregelungen hinaus bis einschließlich Oktober 2020,
  • Verlängerung der bestehenden Regelungen zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der VKA bis zum 31. August 2020,
  • Stufenweise Erhöhung der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost bis 2022 auf 100 Prozent des Westniveaus (2019 auf 82 Prozent, 2020 auf 88 Prozent, 2021 auf 94 Prozent, 2022 auf 100 Prozent),
  • Übertragung der prozentualen Entgeltsteigerung auf die Tarifverträge für Versorgungsbetriebe (TV-V) und Nahverkehrsbetriebe (TV-N).