14. März 2019

Frauen in Führungsfunktionen:

Ministerin lehnt Quote ab

  • Foto: dbb sachsen-anhalt
    Michaela Neersen, Janine Dietz und Annette Dölle, der Vorstand der dbb landesfrauenvertretung, traf sich zum Antrittsbesuch bei Ministerin Anne-Marie Keding (2. v. r.).

Der neu gewählte Vorstand der dbb frauenvertretung sachsen-anhalt traf sich zum ersten offiziellen Gespräch mit Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

Themen des rund eineinhalbstündigen Gespräches waren die Besetzung von Führungspositionen mit Frauen und die Erreichung des von der Landesregierung selbst gewählten Ziels, bis zum Ende der Legislaturperiode 50 Prozent der Führungspositionen in der Landesverwaltung mit Frauen zu besetzen. Die Ministerin lehnt eine gesetzliche Quote zur Erreichung dieses Zieles ab, hält aber eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils für erreichbar. In einer Stellvertreterfunktion Führungsaufgaben zu übernehmen, ist nach Ansicht der Ministerin geeignet, Frauen auf die Wahrnehmung von Führungspositionen vorzubereiten. Aktuell liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen bei 36,1 Prozent. Nach Angaben der Ministerin erhöht sich dieser Anteil nochmals, wenn man die Schulleitungsebene in Sachsen-Anhalt berücksichtigt.

Der Vorstand der dbb landsfrauenvertretung hat deutlich gemacht, dass gerade jetzt die Chance zur Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit besonders hoch ist und deshalb unbedingt genutzt werden muss. Einerseits steht in den kommenden Jahren aufgrund des zu erwartenden Generationswechsels ein Personalaustausch bevor. Andererseits gab es noch nie zuvor einen so hohen Anteil an gut qualifizierten Frauen. Gerade der öffentliche Dienst sollte sich hier seiner Vorbildfunktion bewusst sein.

Ministerin Keding plant, noch vor der Sommerpause den Entwurf des „Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer“ in das Landeskabinett einzubringen. Die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten sollen zukünftig landesweit zeitgleich mit den Personalräten gewählt und ihre Kompetenzen erweitert werden. Im Gesetzentwurf wird zum Beispiel erstmals ein Klagerecht für die Gleichstellungsbeauftragten festgeschrieben. Die dbb landesfrauenvertretung wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens Gelegenheit erhalten, zum Entwurf Stellung zu nehmen.