13. Juni 2018

Ladebeck zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Lehrerstreiks:

Gute Bildung braucht verbeamtete Lehrer

Wolfgang Ladebeck, Landesvorsitzender des dbb sachsen-anhalt, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Streikverbot für Beamte begrüßt. „Das Urteil der Verfassungsrichter ist eindeutig und richtig. Gute Bildung braucht verbeamtete Lehrer. Dort, wo Chancen gegeben und genommen werden, sollte Neutralität herrschen. Neutralität und Gerechtigkeit bei der Ausübung des Lehrerberufs werden gerade durch den Beamtenstatus gesichert. Das Urteil stärkt unserer Landesregierung den Rücken, Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt weiter zu verbeamten“, sagte Ladebeck.

Der dbb sachsen-anhalt habe auch immer gesagt, dass es keine Beamten erster Klasse (mit hoheitlichen Aufgaben und ohne Streikrecht) und zweiter Klasse (ohne hoheitliche Aufgaben und mit Streikrecht) geben darf. Entscheidend sei der Beamtenstatus mit seinem austarierten Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten. Dazu gehöre, dass Beamte eben nicht streiken dürfen. Ladebeck mahnte, dass die Dienstherren ihrer Fürsorgepflicht für die Beamten wieder mehr Beachtung schenken müssten.

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte gestern, dass das Streikverbot für Beamte einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG darstellt und vom Gesetzgeber zu beachten ist. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Mit dieser Begründung wies das höchste deutsche Gericht die Verfassungsbeschwerden von vier verbeamteten Lehrern zurück (Az. 2BvR 1738/12 u. a.).

Urteil des Bundesverfassungsgerichts