12. Juni 2018

Medizinstudium: Abiturbestenquote stärken

Vor der Kultusministerkonferenz am 14. Juni 2018 fordert der stellvertretende dbb Landesvorsitzende Thomas Gaube, die Abiturbestenquote zu stärken, die Wartezeit abzuschaffen und medizinische Vorerfahrung stärker bei der Auswahl zukünftiger Medizinstudenten zu berücksichtigen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende vergangenen Jahres mit seinem Urteil zur Hochschulzulassung im Fach Medizin die seit vielen Jahren bewährte Praxis der Erstauswahl von Studienplatzbewerbern durch die Abiturbestenquote bestätigt. Mit der Abiturbestenquote wurden bisher 20 Prozent der Studienplätze in Medizin an die Abiturbesten aus jedem Bundesland zugewiesen. „Diese Quote sollte auf 30 Prozent angehoben werden. Sie ist das empirisch beste Kriterium für den erfolgreichen Abschluss eines Studiums“, sagte Gaube.

Die inhaltlich nicht qualifizierende Warteliste gehöre allerdings abgeschafft. Für den weiteren Zugang zum Medizinstudium sollten neben der Abiturdurchschnittsnote die Ergebnisse eines neuen bundesweit einheitlichen Medizinertests und praktisch-medizinische Vorerfahrungen besonders gewichtet werden.

Gaube gibt Sachsen-Anhalts Bildungsminister Marco Tullner für die Kultusministerkonferenz mit auf den Weg, sich dafür einzusetzen, die Abiturbestenquote mit 30 Prozent zu berücksichtigen. Für den weiteren Zugang zum Medizinstudium, das sogenannte Auswahlverfahren der Hochschulen, sollten neben der Abiturdurchschnittsnote die Ergebnisse eines neuen bundesweiten Medizinertests und praktisch-medizinische Vorerfahrung besonders gewichtet werden. „Unser konkreter Vorschlag dazu: 40 Prozent Abiturdurchschnittsnote, 40 Prozent Test, 20 Prozent medizinische Vorerfahrung für ein kombiniertes Auswahlverfahren für all diejenigen Bewerber, die nicht zu den jeweiligen landesbesten Abiturienten zählen!“

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 19. Dezember 2017 geurteilt, dass das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Derzeit werden 20 Prozent der Medizinstudienplätze zentral über die Abiturnote vergeben und 20 Prozent über Wartezeiten – zurzeit sind das bis zu 15 Semester. Die übrigen 60 Prozent der Plätze können die Hochschulen in eigenen Auswahlverfahren vergeben.  Die Richter hatten geurteilt, dass das mit dem Grundrecht auf freie Berufswahl nicht vereinbar sei und das Zulassungsverfahren für unzulässig erklärt. Zudem kritisierten sie die mangelnde Vergleichbarkeit von Abiturnoten. Am 14. und 15. Juni 2018 wollen die Kultusminister der Länder erste Eckpunkte für ein neues Zulassungsverfahren beschließen.