24. November 2017

Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes - ein Erfolg des Beamtenbundes

Mit den Stimmen aller Abgeordneten hat der Landtag gestern beschlossen, dass Beamtinnen und Beamte für den Monat Dezember eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von mindestens 600 Euro in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 8 und mindestens 400 Euro in den übrigen Besoldungsgruppen erhalten. Anwärterinnen und Anwärter bekommen 200 Euro.

Mit der Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes ist eine langjährige Forderung des dbb sachsen-anhalt erfüllt. „Das Abstimmungsergebnis zeigt, dass sich unter allen Abgeordneten die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes notwendig war. Damit wird das Parlament endlich wieder seiner Verantwortung gerecht, die Besoldung nicht den Gerichten zu überlassen. Erklärtes Ziel aller Fraktionen muss es jetzt sein, die Jahressonderzahlung an die Höhe des Weihnachtsgeldes der Tarifbeschäftigten heranzuführen und es in das Grundgehalt einzubauen. Denn nur so ist es den Begehrlichkeiten der Finanzpolitiker bei schlechter Haushaltslage entzogen“, sagte dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck.

Hintergrund: Dass die Jahressonderzahlung noch in diesem Jahr mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden kann, war nur mit einem „Kunstgriff“ möglich. Die Vorschriften zur Sonderzahlung wurden aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften herausgelöst und als Beamtenrechtliches Sonderzahlungsgesetz Sachsen-Anhalt in geänderter Fassung angenommen.