Im 2. Werkstattgespräch zur Novellierung des Gleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt am
29. August 2024 in Halle ging es um das allgemeine Verwaltungshandeln in Bezug auf die Sicherstellung von gleichstellungspolitischen Zielen.
Im Freistaat Sachsen hat die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes bereits stattgefunden. Konstanze Morgenroth, Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Leipzig und Bundessprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, gab in dem Gespräch Einblicke in gelungene Vereinbarungen dieser Novelle. Als Beispiele wurden die Labelvergabe (Auszeichnung) besonders hervorzuhebender Organisationen, die Einführung von Berichtspflichten und die Aufnahme von gleichstellungspolitischen Akzenten für die Auftragsvergabe erörtert.
Steffi Schikor und Claudia Heß, beide Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der kommunalen Gleichstellungsbeauftragen, brachten den Anwesenden ihr Positionspapier näher. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang und schon mehrmals von der dbb frauenvertretung sachsen-anhalt gefordert, das Klagerecht festzuschreiben, was aber auch die Notwendigkeit von Rechtsschutz für die Klageberechtigten nach sich ziehe.
Weiteres Thema war die Finanzierbarkeit von Gleichstellung insgesamt. Dies zeige sich unter anderem in unterschiedlichen Eingruppierungen sowohl der hauptamtlichen als auch der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. „Gleichstellung ist ein Verfassungsauftrag und muss als solcher vollumfänglich finanziert werden.“, so Karen Eschner, stellvertretende Vorsitzende der dbb landesfrauenvertretung sachsen-anhalt, am Rande der Veranstaltung.