16. Juni 2020
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Personalratswahlen 2020

Als neuer Wahltermin wird der 02. Dezember 2020 empfohlen

Das Ministerium für Finanzen hat den Wahlkalender für die Personalratswahlen 2020 im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt vom 08. Juni 2020 veröffentlicht. Als Wahltag wird mit dem neuen Wahlkalender der 02. Dezember 2020 empfohlen. Bei mehrtägigen Wahlen ist dies der letzte Wahltag. Diese Empfehlung ist unverbindlich.

Das Parlament hatte am 02. April 2020 durch das Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020 bestimmt, dass auf Grund der Corona-Krise die für das Frühjahr 2020 angesetzten regelmäßigen Personalratswahlen nicht durchgeführt werden. Gemäß § 1 der Verordnung zu Neuwahlen der Personalvertretungen 2020 sind die Wahlen im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 4. Dezember 2020 nachzuholen.

 

Um bis zum verlängerten Ablauf der Amtszeit der Personalvertretungen die Wahlen durchführen zu können, hat das Ministerium für Finanzen nun den Wahlkalender neu veröffentlicht. Bis spätestens zum 31. August 2020 müssen sich die bestehenden Wahlvorstände erneut bekannt machen. Im Falle der Abberufung eines Wahlvorstandes durch den Personalrat (§ 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020) ist dieser ebenfalls bis zum 31. August 2020 neu zu berufen und bekannt zu machen. Danach folgen die üblichen Schritte entsprechend der im LPersVG und der Wahlordnung vorgegebenen Fristen. Die konstituierenden Sitzungen der neuen Personalvertretungen müssen bis spätestens 16. Dezember 2020 erfolgt sein. Die Amtszeit für die neu gewählten Gremien beginnt zum 01. Januar 2021.