06. Oktober 2016
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Änderung der Arbeitszeitverordnung:

Anerkennung von Dienstreisen als Arbeitszeit

Für Beamte, die auf Dienstposten oder in Aufgabenbereichen eingesetzt sind, auf denen regelmäßig Dienstreisen erforderlich sind, werden ab 1. Oktober 2016 Reisezeiten im vollen Umfang als Arbeitszeit anerkannt, wenn an mindestens 50 Arbeitstagen im Durchschnitt eines Kalenderjahres Dienstreisen durchzuführen sind.

Die oberste Dienstbehörde bestimmt die betroffenen Dienstposten und Aufgabenbereiche. Sie kann die Befugnis auf die ihr nachgeordneten Dienstvorgesetzten übertragen. Die Regelung umfasst nicht nur einzelne Dienstposten, die die Voraussetzungen erfüllen, sondern schafft die Möglichkeit, auch Arbeitsbereiche zu bestimmen. Damit soll die Gleichbehandlung der Beamten innerhalb dieser Arbeitsbereiche sichergestellt werden. Die Arbeitszeitverordnung ist zum 1. Oktober 2016 in Kraft getreten. Mit der Änderung soll Auslegungsproblemen in der praktischen Anwendung bei der zurzeit gültigen Fassung begegnet werden. Die Landesregierung war der Forderung des dbb nach der Anerkennung jedweder Reisezeiten - also auch die Anerkennung von Lenkzeiten – als Arbeitszeit nicht gefolgt.