18. Juni 2015
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Dialog mit CDU-Landtagsfraktion:

Auszahlung der Besoldungsanpassung für 2015 mit August-Bezügen

Die lineare Erhöhung der Grundgehälter und Anwärterbezüge um 2,1 Prozent für 2015 wird im Rahmen einer Vorgriffsregelung bereits mit den August-Bezügen ausgezahlt. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD sind sich zudem einig, dass Feuerwehrbeamte auch in Zukunft mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen können und bei Polizeivollzugsbeamten Schichtdienstzeiten bei der Anhebung der Altersgrenzen berücksichtigt werden.

Das waren die wesentlichen Ergebnisse des Gespräches, das die Mitglieder der Landesleitung des dbb sachsen-anhalt mit dem Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt André Schröder sowie dem innenpolitischen Sprecher Jens Kolze und der finanzpolitischen Sprecherin Eva Feußner am 16. Juni 2015 führten.

„Nachdem der Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2015/2016 am 4. Juni 2015 im Landtag in erster Lesung beraten und federführend in den Finanzausschuss überwiesen wurde erwartet der dbb, dass die Besoldungsanpassung vor der parlamentarischen Sommerpause in der Juli-Sitzung beschlossen wird. In der Landtagsdebatte ist deutlich geworden, dass alle Fraktionen den Gesetzentwurf der Landesregierung inhaltlich mittragen. Die geplante Vorgriffsregelung begrüßen wir daher ausdrücklich“, sagte dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck.

Konsens herrscht zwischen CDU und SPD darüber, dass die besondere Altersgrenze für Beamte im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst nicht wie von der Landesregierung geplant, auf 62 Jahre angehoben wird. Feuerwehrbeamte sollen demnach auch zukünftig mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand eintreten können. „Der Verzicht auf die Anhebung der besonderen Altersgrenze für die Feuerwehrbeamten ist angesichts hoher physischer und psychischer Belastungen im Einsatzdienst ein richtiges und wichtiges Signal“, kommentierte der dbb Landesvorsitzende. Wenn für Polizeivollzugsbeamte Schichtdienstzeiten bei der Anhebung der besonderen Altersgrenzen berücksichtigt werden sollen, muss es Sonderregelungern auch für den Justizvollzug geben, fordert der dbb Landeschef. Außerdem erinnerte er daran, dass zum Beispiel auch Beamte im Ordnungsamt der Stadt Magdeburg im Schichtdienst arbeiten.

Ausführlich diskutiert wurde zudem über die für den dbb unbefriedigende Personalsituation in den obersten Landesbehörden und den nachgeordneten Bereichen. Sollte die derzeitige Personalpolitik der Landesregierung mit dem Personalentwicklungskonzept 2011 in den nächsten Jahren fortgeführt werden, können wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht mehr oder nur noch mit Qualitätseinbußen erfüllt werden, sind sich die Mitglieder der dbb Landesleitung sicher. Der dbb fordert deshalb eine fest definierte Stellenzahl, die sich an den zu erfüllenden Aufgaben orientiert.

„Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich für die Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes aus, um auf die aktuelle Situation und Probleme bei der Aufgabenerledigung besser reagieren zu können. Wenn sich die Politik auf die Behördenstruktur und den Aufgabenbestand einmal festgelegt hat, muss auch das dafür notwendige Personal zur Verfügung stehen. In diesem Prozess sind Korrekturen ein notwendiges Instrument, zumal seitens der Landesregierung Aussagen zum Personalbedarf gegenüber dem Parlament mehrfach geändert worden sind. Insbesondere der ungerechtfertigte und anreizfeindliche Beförderungsstau in einzelnen Bereichen der Verwaltung ärgert uns nachhaltig. Leistungsgerechte Entwicklungsperspektiven haben für meine Fraktion Vorrang vor Überlegungen, bspw. im Bereich der Altersteilzeit oder Frühverrentung“, erklärte André Schröder.