06. Oktober 2016
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Änderung der Urlaubsverordnung:

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Beamte haben künftig einen Rechtsanspruch auf eine zehntägige Dienstbefreiung für die kurzzeitige Pflege naher Angehöriger bzw. die Organisation einer Pflege. An neun von diesen zehn Arbeitstagen wird die Besoldung weiter gewährt. Bislang bestand nur ein Anspruch auf unbezahlte Dienstbefreiung. Der dbb Landesvorsitzende Wolfgang Ladebeck begrüßt, dass die neuen Regelungen des Pflegezeitgesetzes bezüglich der vollständigen Freistellungen (Sonderurlaub) nun auch auf Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt übertragen werden. „ Jetzt besteht auch für Beamte ein Rechtsanspruch auf vollständige Freistellung vom Dienst für die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung.

Unser gemeinsames Ziel muss ein öffentlicher Dienst sein mit attraktiven Beschäftigungsbedingungen für Tarifbeschäftigte und Beamte. Neben Geld gehört dazu auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“, sagte Ladebeck.

Neben dem Rechtsanspruch auf eine zehntägige Dienstbefreiung für die kurzzeitige Pflege naher Angehöriger bzw. für die Organisation der Pflege werden zwei neue Tatbestände geschaffen: Die häusliche oder außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen und die Begleitung schwerstkranker naher Angehöriger in der letzten Lebensphase sowohl in häuslicher Umgebung als auch z. B. in einem Hospiz.

Mit dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz hat der Bund für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Regelungen geschaffen, die zur Gleichbehandlung der Statusgruppe systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt übertragen werden.