29. März 2016
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Koalitionsverhandlungen in Sachsen-Anhalt:

dbb fordert Kehrtwende in der Personalpolitik und eine verfassungskonforme Besoldung

Vor den Koalitionsverhandlungen hat sich dbb Landesvorsitzende Wolfgang Ladebeck über seine Erwartungen an CDU, SPD und Grüne geäußert. „Ich gehe davon aus, dass die Grundsätze der Personalpolitik Gegenstand der Verhandlungen sein werden. Wir erwarten von den potentiellen Koalitionspartnern eine Kurskorrektur in der Personalpolitik“, sagte Ladebeck. Das Ergebnis des radikalen Stellenabbaus in den vergangenen Jahren sei eine in weiten Teilen handlungsunfähige öffentliche Verwaltung. „Wir brauchen nicht nur mehr Lehrer und Polizisten, wir brauchen dauerhaft mehr Personal in der Landesverwaltung“, so der dbb Landeschef.

Ladebeck erinnerte CDU, SPD und Grüne auch an ihre Zusage vor der Wahl, eine amtsangemessene, verfassungskonforme und konkurrenzfähige Besoldung herzustellen, in dem unter anderem die Sonderzahlung wieder eingeführt und die Kostendämpfungspauschale abgeschafft wird. Zur Wertschätzung für die Bediensteten der Landesverwaltung gehört auch, dass Haushaltsvorsorge für Beförderungen und Stellenhebungen getroffen wird. Schließlich erwarten die Beamten und Versorgungsempfänger, dass sie nicht von der Lohnentwicklung abgekoppelt werden.Deshalb gehört in den Koalitionsvertrag auch, dass künftige Tarifergebnisse inhalts- und zeitgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden.

Außerdem fordert der dbb ein deutliches Bekenntnis zur Beibehaltung des Beamtenstatus mit absolutem Streikverbot. Ladebeck: „Nur das strikte Streikverbot sichert der Bevölkerung an 365 Tagen im Jahr staatliche Leistungen“.

Nachdem die Modernisierung des Landespersonalvertretungsgesetzes in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert war und CDU und SPD den Koalitionsvertrag in diesem Punkt nicht erfüllt haben, reiche ein bloßes Bekenntnis der Koalitionspartner zur Modernisierung des Personalvertretungsgesetzes nicht aus. Bereits im Koalitionsvertrag sollten wesentliche Inhalte der Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes festgeschrieben werden, so Ladebeck. Dazu zählten unter anderem die Erweiterung der Mitbestimmungstatbestände, die Anpassung der Beteiligungsrechte des Personalrates an bestehende datenschutzrechtliche Regelungen, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Personalvertretungen, die Bildung einer Konferenz oder Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte sowie die Wiedereinführung des Gruppenprinzips bei der Wahl des Vorstandes.