12. März 2015
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Anhörung zur Anhebung der Pensionsaltersgrenzen und zur Altersversorgung:

dbb fordert Sonderregelungen für Beamte im Schichtdienst

Am 11. März 2015 fand im Finanzausschuss des Landtages in Magdeburg eine Expertenanhörung zum Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Anhebung der Pensionsaltersgrenzen und zur Vollregelung der Altersversorgung der Beamten statt. Ulrich Stock, stellvertretender Landesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, warb für flexible Altersgrenzen und für eine Anrechnung von Schichtdienstzeiten.

Stock forderte zudem eine ergänzende Regelung, dass analog zum Rentenrecht Beamte nach einem 45-jährigen Berufsleben mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine Versetzung in den Ruhestand ohne Versorgungsabschlag beantragen können. Außerdem fehlt eine Regelung zur Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder.

Der dbb bewertet die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte auf 67 Jahre kritisch. Die Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre dürfte in der Beamtenversorgung wie in der Rente in vielen Fällen faktisch in erster Linie die Wirkung einer Absenkung der Altersbezüge haben.

Die Antwort auf die Herausforderungen der demografischen Entwicklung kann nach Auffassung des dbb nicht in starren Altersgrenzen liegen. Anstelle einer generellen und zwangsweisen Verlängerung der Arbeitszeit sollten flexible Regelungen auf freiwilliger Basis geschaffen werden. Ein Weiterarbeiten über die Altersgrenze hinaus muss zukünftig über Anreize gefördert werden. Der dbb bemängelt, dass die Möglichkeit eines Hinausschiebens des Ruhestandseintritts um jeweils ein Jahr und insgesamt bis zu drei Jahren auf Antrag des Beamten im Gesetzentwurf lediglich als „Kann– Regelung“ normiert ist.

Der dbb kritisiert, dass auch für besonders belastende Tätigkeiten, etwa im Vollzugsdienst bei der Polizei, im Justizvollzugsdienst oder im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr die besondere Altersgrenze schrittweise angehoben werden soll.

Ferner fordert der dbb eine Absenkung der Altersgrenze für Beamtinnen und Beamten in Schichtdiensten sowie in besonders belastenden Diensten wie zum Beispiel beim Sondereinsatzkommando (SEK). Stock schlägt vor, für jedes Jahr im Schichtdienst sowie in besonders belastenden Diensten die Altersgrenze um einen Monat abzusenken. „Vollzugsbeamte, Feuerwehrbeamte, SEK-Beamte sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Alle diese Dienstzeiten müssen bei der Bemessung der individuellen Altersgrenze berücksichtigt werden. Entscheidend dabei ist, dass der Beamte die erforderlichen Jahre vorweisen kann. Es darf dabei nicht darauf ankommen, dass diese im Zusammenhang erbracht wurden“, sagte dbb Landesvize Stock.

Hintergrund: Am 12. August 2014 hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zum Beamtenrecht auf den Weg gebracht. Wesentlicher Inhalt des umfangreichen Gesetzespaketes ist die schrittweise Anhebung der Pensionsaltersgrenzen für Beamte sowie eine Vollregelung der Altersversorgung der Beamten.

Die beamtenrechtliche Regelaltersgrenze soll ab 2016 schrittweise von bisher 65 auf 67 Lebensjahre angehoben werden. Die Anhebung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1951 und endet mit dem Jahrgang 1964. Wie im Renteneintritt wird ab dem Jahr 2031 auch im Beamtenrecht die Altersgrenze mit 67 erreicht. Auch die besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte, also für Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst und Strafvollzugsbeamte, soll angehoben werden. Sie wird ab Geburtsjahrgang 1951 schrittweise von derzeit 60 auf 62 Jahre erhöht. Für die Vollzugsdienste wird die besondere Altersgrenze um eine neue Antragsaltersgrenze ergänzt. Danach können sich Vollzugsbeamte künftig ab 60 - allerdings mit Abschläge – pensionieren lassen. Durch die Neuregelung der Beamtenversorgung werden die gesetzlichen Grundlagen dieses Rechtsbereichs in einem Landesgesetz zusammengefasst.

Die erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Anhebung der Pensionsaltersgrenzen und zur Vollregelung Altersversorgung der Beamten fand am 13. November 2014 im Landtag statt. Der Gesetzentwurf wurde in die Ausschüsse, federführend in den Finanzausschuss, überwiesen.