24. November 2015
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dbb Initiative erfolgreich: Aus dem Ruhestand zurück in den aktiven Dienst

Auf Initiative des dbb will Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) auch Beamtinnen und Beamte aus dem Ruhestand zurückholen, um das Personal in der Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber und den Landesaufnahmestellen zu verstärken. Der dbb sachsen-anhalt hatte schon vor Monaten vorgeschlagen, Beamte, die schon im Ruhestand sind, auf Honorarbasis oder auf der Basis eines befristeten Arbeitsvertrages zu beschäftigen. „Ich bin mir sicher, dass es ehemalige Landesbedienstete gibt, die das machen würden. Es muss für sie aber auch finanziell attraktiv sein. Was wir nicht brauchen, sind komplizierte Hinzuverdienst- und Anrechnungsregelungen bei Rente und Versorgung. Dass es derzeit nur sieben Interessenten für die Reaktivierung gibt, wundert mich deshalb nicht“, sagte dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck.

Er schlägt vor, die Hinzuverdienstgrenzen aufzuheben und eine temporäre Ausnahmeregelung zu schaffen, wonach das Einkommen aus der Tätigkeit in einer Landesaufnahmeeinrichtung nicht auf die Versorgung der Beamten angerechnet wird.

Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, können anrechnungsfrei 450 Euro im Monat hinzuverdienen. Darüber hinaus müssen komplizierte Hinzuverdienstregelungen beachtet werden. Bei Ruhestandsbeamten werden die Versorgungsbezüge bei Überschreiten einer Höchstgrenze gekürzt, wenn eine Tätigkeit in einer Landesaufnahmeeinrichtung aufgenommen wird. Der verbleibende Versorgungsbezug wird zudem um den Betrag des festgesetzten Versorgungsausgleichs gekürzt. Auch die gewährte vorübergehende Aufstockung des Ruhegehaltes bis zum Beginn der Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt nicht erhalten, wenn die zulässige Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro durch das erzielte Entgelt überschritten wird.

Bedienstete aus dem Ruhestand zur Verstärkung des Personals bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation im Land zurückzuholen ist nach Auffassung des dbb Landesvorsitzenden neben Abordnungen eine geeignete Maßnahme, um Personalengpässe kurzfristig zu beheben. „Für zusätzliche Aufgaben brauchen wir aber zusätzliches Personal. An Neueinstellungen kommen wir nicht vorbei“, so Ladebeck.

An ehemalige Landesbedienstete aus der Polizei sind inzwischen Briefe verschickt worden, um sie bei Interesse für Aufgaben in den Bereichen Flüchtlinge und Asyl einzusetzen. Polizeivollzugsbeamte gehen in der Regel mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Pension. Innenminister Holger Stahlknecht kann sich vorstellen, Pensionäre aus dem Ruhestand zurückzuholen, um ihnen administrative Aufgaben in den Flüchtlingsunterkünften zu übertragen. Das Innenministerium hat alle anderen Ressorts gebeten, ebenfalls bei Ruheständlern für eine Tätigkeit in den Aufnahmeeinrichtungen zu werben. Neben Ruhestandsbeamten sollen auch Rentner im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages für maximal zwei Jahre zum Einsatz im Bereich Flüchtlinge/Asyl kommen. Die Bezahlung erfolgt nach TV-L und richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der auszuübenden Tätigkeit. Geplant ist darüber hinaus eine außertarifliche Zulage von 120 Euro monatlich.