05. November 2015

Altersdiskriminierende Besoldung:

dbb-Mitglieder erhalten bis zu 5.550 Euro

Die Bezügestelle des Landes Sachsen-Anhalt hat die ersten Anträge/ Widersprüche zur altersdiskriminierenden Besoldung beschieden. Mitglieder des dbb, die unserer Empfehlung gefolgt sind und im Dezember 2009 Widerspruch eingelegt haben und rückwirkend für alle noch ausstehenden nicht verjährten Zeiträume Besoldung nach der höchsten Dienstaltersstufe beantragt hatten, können sich bereits über bis zu 5.550 Euro mehr in ihrem Portmonee freuen.

Ob ein Antrag/Widerspruch, in dem kein konkreter Zeitpunkt benannt worden ist ausreicht, um rückwirkende Zahlungen zu sichern oder ob eine Zahlung nur ab Antrag möglich ist, soll nun auf Vorschlag des dbb in Musterverfahren geklärt werden. Noch nicht beschiedene Anträge ohne Begehren einer rückwirkenden Zahlung werden bei der Bearbeitung zurückgestellt und der Ausgang der Musterverfahren abgewartet. Alle anderen Anträge sollen bis März 2016 beschieden werden.

Nach Informationen des Finanzministeriums sind insgesamt von etwa 9.500 Personen 16.500 Anträge/Widersprüche eingegangen. Etwa 4.300 Beamte haben die Frist eingehalten und damit Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Derzeit sind etwa 1.000 Bescheide erlassen worden, wobei 97 Beamten der volle Betrag in Höhe von 5.550,00 EUR ausgezahlt worden ist. In mehr als der Hälfte der Anträge hatten Beamtinnen und Beamte keinen Zeitpunkt angegeben, ab dem sie die Anhebung ihrer Besoldung begehren. Die Bezügestelle hat in diesen Fällen deshalb bisher nur Ansprüche ab Antragsdatum anerkannt.