10. Januar 2022
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

dbb sachsen-anhalt begrüßt Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Der dbb sachsen-anhalt begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die COVID-19-Pandemie für Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern eine einmalige Sonderzahlung gewährt wird. Die Höhe der einmaligen Sonderzahlung beträgt für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sämtlicher Besoldungsgruppen 1 300 Euro und für Anwärterinnen und Anwärter 650 Euro.

Kritisch wertet Wolfgang Ladebeck, Landesvorsitzender des dbb sachsen-anhalt, dass eine entsprechende Zahlung nicht auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll. „Mit dem ‚Preisschild Corona Prämie‘, werden plausibel die Pensionäre von der Sonderzahlung ausgenommen. Denn nach verbreiterter Ansicht, können schließlich keine erhöhten Arbeitsbelastungen geltend gemacht werden“, so Ladebeck. Aber die Prämie habe eigentlich eine andere Funktion, nämlich die einer Kostendämpfung der Länder, da die prozentuale Tariferhöhung erst im Dezember 2022 komme und es die letzte tarifliche Erhöhung im Januar 2021 gegeben hatte. Nur mit der gleichzeitigen Übertragung der Sonderzahlung auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ist der Gleichklang der Beschäftigten und Beamten in der Einkommensentwicklung gänzlich herzustellen.

In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es, dass eine entsprechende Sonderzahlung nicht auf die Versorgungsbezüge nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz angerechnet werden soll, um das Ziel der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die COVID-19-Pandemie nicht zu gefährden.

Der dbb sachsen-anhalt fordert den Gesetzgeber auf, für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine Sonderregelung, die mindestens eine anteilmäßige Einmalzahlung zu lässt.