28. April 2016
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dbb zum Koalitionsvertrag: Licht und Schatten

Der zwischen CDU, SPD und Grünen geschlossene Koalitionsvertrag ist Programm der Landesregierung für die kommenden fünf Jahre. Zum Koalitionsvertrag erklärte dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck: „Mit der beabsichtigten Streichung der Kostendämpfungspauschale für Beihilfe und Heilfürsorge ab Januar 2017 und der wieder zeitgleichen Übertragung künftiger Tarifabschlüsse auf die Beamtinnen und Beamten könnte die Politik verlorengegangenes Vertrauen zurückgewinnen. Die Wiedereinführung der Sonderzahlung erst im Jahr 2017 ist allerdings Wahlbetrug.“ Die CDU-Landtagsfraktion habe erst im Januar beschlossen, die Sonderzahlung ab 2016 wieder einzuführen, ist Ladebeck empört.

Kritisch bewertet der dbb auch die geplante Höhe des Weihnachtsgeldes. Eine Jahreszuwendung in Höhe von 600 Euro bis zur Besoldungsgruppe A 8, 400 Euro ab A 9 und 200 Euro für Anwärter und Versorgungsempfänger „liegt weit unter unseren Erwartungen und wird nicht dazu beitragen, die Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten oder im Ländervergleich zu beseitigen“, so Ladebeck. Er erinnert daran, dass das Weihnachtsgeld im Tarifgebiet Ost in fünf Schritten von 2015 bis 2019 an die jeweilige Höhe im Tarifgebiet West angeglichen wird. Es beträgt 2016 bereits gestaffelt nach Entgeltgruppen zwischen 80,9 Prozent und 32 Prozent. Das nötige Geld für eine in der Höhe angemessene Sonderzahlung für Beamte schon in diesem Jahr sei da. Immerhin seien 13 Millionen Euro an Personalkosten im Jahr 2015 nicht ausgegeben worden. Der dbb fordert zudem, dass die Sonderzahlung als tabellenwirksame Leistung in das Grundgehalt integriert und nicht als Einmalzahlung gewährt wird.

Auf der Agenda von CDU, SPD und Grünen steht auch die Verlängerung der beamtenrechtlichen Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre, für Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie im Einsatzdienst der Feuerwehren bis zur Besoldungsgruppe A 11 auf 61 Jahre und ab Besoldungsgruppe A 12 auf 62 Jahre. „Die Lebensarbeitszeit in gefahrengeneigten Berufen wie Polizei und Feuerwehr an Besoldungsgruppen festzumachen und nicht an den besonderen Belastungen ist Unsinn und wird von uns abgelehnt“, sagte Ladebeck.

Zügig umgesetzt werden müsse auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. „Ich erwarte ein Gesetz, dass eine amtsangemessene Besoldung rückwirkend zum Inkrafttreten des Landesbesoldungsgesetzes am 1. April 2011 sicherstellt und sich zumindest für die Zukunft nicht an der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Untergrenze orientiert“, so der dbb Landeschef.

Kritik erntet die Kenia-Koalition von Ladebeck auch dafür, dass die landesspezifischen Tarifverträge zur Altersteilzeit und zur Teilzeit, die am 31. Dezember 2016 auslaufen, nicht verlängert werden.

Dass mehr Lehrer und Polizisten eingestellt werden sollen, sei ein richtiges und wichtiges Signal nach Jahren massiven Personalabbaus in der Landesverwaltung. Der Beamtenbund fordert aber auch mehr Personal für die allgemeine und die Fachverwaltungen, um die Leitungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in Sachsen-Anhalt dauerhaft sicherzustellen, wie es im Regierungsprogramm formuliert ist.