26. Januar 2021
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Familie und Pandemie

Dienst- und tarifrechtliche Regelungen angepasst

Michaela Neersen, Vorsitzende der dbb frauenvertretung sachsen-anhalt, begrüßt die vom Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt auf den Weg gebrachten dienst- und tarifrechtlichen Regelungen für die Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten in Sachsen-Anhalt im Zusammenhang der Betreuung von Kindern in der Corona-Krise.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Kitas und Schulen zurzeit nur eingeschränkt geöffnet oder haben auf Distanzlernen von zu Hause umgestellt. Das stellt berufstätige Eltern vor großen Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung.

Das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt hat hierzu die im November 2020 dienst- und tarifrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus für die Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten des Landes Sachsen-Anhalt konkretisiert. So können Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes für die Betreuung ihrer Kinder unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 34 Tage bzw. für Alleinerziehende bis zu 67 Arbeitstage Freistellung vom Dienst erhalten. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn Kinder, die noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, die Schließung von Kindertageseinrichtungen oder Schulen außerhalb der regulären Schul- oder Betriebsferien bzw. geplanten Schließzeiten erfolgt, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung nicht vorliegen, ein geeigneter Nachweis über die Schließung der vorgenannten Einrichtungen vorliegt und die Beamtin oder der Beamte versichert, dass keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Es kann auch eine halbtägige bzw. in begründeten Ausnahmefällen auch eine stundenweise Freistellung gewährt werden. Sofern die zur Verfügung stehenden Freistellungstage in 2020 nicht vollständig in Anspruch genommen wurden, können diese 2021 zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Doppelbelastung der Frauen

Im Zuge der neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern am 19. Januar 2021 wurden auch die Regelungen zum Homeoffice verschärft. Dazu tritt am 27. Januar 2021 eine Verordnung für Homeoffice vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Kraft. Demnach müssen Arbeitgeber während der Pandemie das Arbeiten von zuhause anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe dagegenstehen.

Die Betreuung der Kindergartenkinder sowie die Unterstützung beim Homeschooling wird überwiegend von Müttern übernommen, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. „Die weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind durch die sogenannte ‚Care-Arbeit‘ zusätzlich belastet“, betont Neersen. Auch sei zu beobachten, dass trotz möglicher Freistellung von männlichen Beschäftigten als Eltern, eine Tendenz zur Retraditionalisierung der Arbeitsteilung in Familien festzustellen sei. Ein Rückfall auf eine Rollenverteilung zwischen Müttern und Vätern, die jener der Generation unserer Großeltern entspreche, müsse umgehend gegengesteuert werden, um die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht um Jahrzehnte zurückzuwerfen, mahnte Neersen. Bezahltes Homeoffice und unbezahlte Care-Arbeit stellen eine Doppelbelastung dar. Dies müsse sich in der gesellschaftspolitischen Debatte wiederfinden und dürfe sich nicht nachteilig auf das berufliche Fortkommen von Frauen auswirken.