26. November 2019
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Sekundarschullehrerverband

Diepenbrock im Amt bestätigt

Auf der Mitgliederversammlung des Sekundarschullehrerverbandes (SLV) Sachsen-Anhalt am 22. November 2019 in Merseburg wurden die Landesvorsitzende Claudia Diepenbrock und der stellvertretende Landesvorsitzende Dietmar Frühauf für weitere zwei Jahre in ihren Ämtern bestätigt.

„Wir wünschen uns von der Politik klare Ansagen zum differenzierten Schulwesen, eine angemessene Alimentation aller Lehrkräfte, gute Rahmenbedingungen für Integration und Inklusion, die Einstellung von ausreichend Lehrerinnen und Lehrern, sowie pädagogischen Mitarbeitern, um das in den letzten Jahren entstandene Defizit zu beseitigen“, sagte Diepenbrock in ihrer Rede. Damit sich Lehrer auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können, sollten in allen Sekundarschulen Schulverwaltungsassistenten zum Einsatz kommen.

Der SLV fordert, dass die Sekundarschulen finanziell und optimal ausgestattet und in der Öffentlichkeit gestärkt werden. „An den Sekundarschulen findet eine differenzierte und zielgerichtete Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben statt. Gerade Handwerksbetriebe profitieren von der Arbeit der Sekundarschulen“, betonte Diepenbrock.

In seinem Grußwort sprach Wolfgang Ladebeck, Vorsitzender des dbb sachsen-anhalt, über die wichtigen Aufgaben des dbb im Hinblick auf den Öffentlichen Dienst. „Der dbb mit seinen vielen Fachgewerkschaften, zu denen auch der Sekundarschullehrerverband gehört, ist die einzige Gewerkschaft, die sich für die Beamten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einsetzt“ sagte Ladebeck.

Jürgen Böhm, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb und Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Realschullehrer sprach über die derzeitigen Rahmenbedingungen an den Schulen, über Bildungsmissstände und den Lehrkräftemangel.

„Bildung ist Menschenrecht und das Fundament individueller und gesellschaftlicher Entwicklung. Die Politik ist unseren Kindern, unseren Lehrkräften und unserer Gesellschaft gegenüber verpflichtet, dieses Recht einzulösen“, so Diepenbrock zum Abschluss.