19. März 2018
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Fachtagung der dbb frauen:

Diskriminierungsfreies Fortkommen

Am 12. März 2018 fand eine gemeinsame Fachtagung der dbb frauenvertretung sachsen-anhalt und der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) in Bitterfeld statt. Das Thema: „Diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst“. Der Hintergrund: Trotz transparenter Besoldung- und Vergütungstabellen, die für alle gelten, gibt es im öffentlichen Dienst heute noch Einkommensnachteile für Frauen von durchschnittlich sechs bis acht Prozent. Und, obwohl Frauen die Hälfte der Beschäftigten ausmachen, sind sie in Führungspositionen immer noch unterrepräsentiert. Die dbb bundesfrauenvertretung will das mit der Initiative „Diskriminierungsfreies Fortkommen“ ändern.

Im öffentlichen Dienst ist der Knackpunkt offensichtlich die dienstliche Beurteilung. Analysen zeigen, dass die aktuelle Beurteilungspraxis indirekt diskriminierend ist. Frauen werden bei der Leistungsbeurteilung benachteiligt, weil sie ihre Arbeitszeit häufiger reduzieren als Männer, weil sich familienbedingte Auszeiten und Teilzeit negativ auf die dienstliche Beurteilung auswirken und weil eine stereotype Auswahl von Leistungsmerkmalen sich geschlechtsspezifisch diskriminierend auswirkt, so die dbb Bundesvorsitzende Helene Wildfeuer. Bei der Leistungsbeurteilung gelte es Kriterien zu vermeiden, die von Beschäftigten mit Familienpflichten schwerer erfüllbar sind, als von Beschäftigten ohne. Schuld sei u.a. auch die mangelnde Transparenz bei den Beurteilungsverfahren. Hilfreich wäre hier eine Regelung, vielleicht sogar in Gesetzesform, die Beurteilungsstatistiken für die Verwaltung vorschreibt.

Laut der Hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Ministerium der Finanzen, Sabrina Hammer – Wille, lag der Frauenanteil in gehobenen Führungspositionen im Geschäftsbereich des Finanzministeriums zum Stichtag 31.12.2017 bei 32,8 Prozent, eine leichte Steigerung zum Vorjahr um 2,7 Prozent. Mit einem geschlechtersensible Monitoring zum Anteil von Frauen in gehobenen Führungspositionen soll der Prozess der Stellenbesetzungen aus Geschlechtersicht transparenter gestaltet und eine einheitliche Datengrundlage für die in der Koalitionsvereinbarung vereinbarten Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen der Landesverwaltung auf 50 Prozent erreicht werden.

Im Mittelpunkt der sich an die Fachvorträge anschließenden Diskussion stand auch die Einführung von Telearbeit. Die aus allen Teilen des Landes angereisten Teilnehmerinnen machten deutlich, dass spätestens seit den Strukturreformen die Einführung von Telearbeit überfällig sei.