14. Mai 2018
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Dynamisierung der Jahressonderzahlung:

Finanzminister ist gesprächsbereit

Am 7. Mai 2018 fand ein Gespräch des dbb sachsen-anhalt mit Finanzminister André Schröder zu Fragen des Beamtenrechts statt. Beim Thema Besoldung signalisierte Schröder Gesprächsbereitschaft hinsichtlich der Forderung des dbb sachsen-anhalt zur Dynamisierung der im vergangenen Jahr wiedereingeführten Jahressonderzahlung.

Am Beginn des Gesprächs stand das am 19. April 2018 mit großer Mehrheit im Landtag beschlossene Dienstrechtsänderungsgesetz. Im November 2014 war das umfangreiche Gesetzespaket zum ersten Mal in den Landtag eingebracht worden. Seit 2014 fanden intensive Diskussionsrunden zwischen der Landesregierung und dem dbb über die Inhalte statt. „Anders als in der vergangenen Legislaturperiode haben die Koalitionäre jetzt geliefert“, sagte dbb Landesvize Ulrich Stock. Besonders die Gespräche im Parlament hätten Bewegung bei schwierigen Themen, wie der Anhebung der besonderen Altersgrenzen für Beamte in den Vollzugsdiensten und im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst, gebracht. Mit den Besoldungsanpassungen 2017 und 2018 und der Wiedereinführung der Jahressonderzahlung habe sich Sachsen-Anhalt im Besoldungsranking von Bund und Ländern verbessert. „Das erkennt der dbb an. Bei der Jahressonderzahlung gibt es in der Höhe aber noch viel Luft nach oben“, so Stock.

Weil die jährliche Sonderzahlung im Gegensatz zu Einmalzahlungen bei den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Berechnungsparametern einzubeziehen ist und sich damit auf den Besoldungsindex auswirkt, schlug Stock eine Dynamisierung der Jahressonderzahlung vor. Die Landesregierung hatte für die Wiedereinführung der Jahressonderzahlung Mehrkosten in Höhe von 12 Mio. Euro veranschlagt, die nach ersten Einschätzungen des dbb nicht in voller Höhe zur Auszahlung kamen. Eine Dynamisierung könnte aus den Minderausgaben finanziert werden. Zum Thema Dynamisierung der Jahressonderzahlung signalisierte der Finanzminister Gesprächsbereitschaft.

Einig waren sich dbb und Finanzminister darüber, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verzögerten Ost-West-Angleichung 2008 und 2009 Auswirkungen auf die Übertragung künftiger Tarifergebnisse auf die Beamten haben wird. Zeitliche Verzögerungen bei künftigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungen dürften endgültig der Vergangenheit angehören. Bei der inhaltlichen Übertragung der Tarifergebnisse müsse zukünftig das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen stärker beachtet werden.

Zum Thema Beförderungen kritisierte der dbb, dass sachgerechte Beförderungen immer noch durch leistungsfeindliche Stellenobergrenzen blockiert würden. „Die Stellenobergrenzenverordnung muss weg. Sie provoziert geradezu Neiddebatten. Was wir brauchen sind ausdifferenzierte Stellenpläne und angemessene Beförderungsbudgets“, machte Stock deutlich.

Neben der Verbesserung der Besoldung haben die Koalitionspartner vereinbart, das Personalvertretungsgesetz moderner und flexibler auszugestalten. Oberste inhaltliche Priorität bei der Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes habe für den dbb neben dem Ausbau der Beteiligungsrechte und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Personalräte vor allem die Wiedereinführung des Gruppenprinzips bei der Wahl des Vorstandes. Mit Unverständnis haben die dbb Gesprächsteilnehmer die Ankündigung von Finanzminister Schröder zur Kenntnis genommen, dass im aktuellen Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes das Gruppenprinzip nur bei den Vorstandswahlen zu den Lehrerpersonalräten wiedereingeführt werden soll.  Das Kabinett wird sich erstmals am 29. Mai 2018 mit der Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes befassen.