10. Mai 2021
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Beamtenrecht Sachsen-Anhalt

Finanzminister Michael Richter im beamtenpolitischen Spitzengespräch mit dbb-Vertretern

Am 06. Mai 2021 haben sich Vertreter des dbb sachsen-anhalt zu einem Spitzengespräch mit Finanzminister Michael Richter (CDU) getroffen, um über aktuelle Themen des Beamtenrechts zu sprechen. Ein Schwerpunkt des Gespräches war die Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsurteile zur Besoldung in Nordrhein-Westfalen und Berlin.

Seit dem Jahr 2015 besteht die Zusage des Ministeriums der Finanzen, dass im Falle einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation in Sachsen-Anhalt und einer damit einhergehenden Pflicht zur Nachzahlung alle Beamte*innen, Richter*innen und Versorgungsempfänger*innen so behandelt werden, als hätten sie im Jahr 2015 einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung gestellt. Durch die im Januar 2021 getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Besoldung in Nordrhein-Westfalen und Berlin ergebe sich für Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf. Diesbezüglich informierte Finanzminister Richter die Gesprächsteilnehmer, dass derzeit an einem entsprechenden Gesetzentwurf gearbeitet werde. Aufgrund des Umfangs, Klärung etlicher Detailfragen und des zu erwartenden dreistelligen Millionenbetrages, sei das Gesetzgebungsverfahren aber erst in der nächsten Legislatur umsetzbar.

Ulrich Stock, 1. Stellvertretender Landesvorsitzender des dbb sachsen-anhalt, macht gegenüber dem Finanzminister deutlich, dass die Beamtinnen und Beamten einen eindeutigen Abstand zur Mindestgrenze fordern. „Wir erwarten, dass die Grenze zur verfassungswidrigen Alimentation nicht wieder mit „Hundertstel“ eines Prozentes berechnet wird“, so Stock.

Die Gesprächsteilnehmer vereinbarten für den Zeitpunkt des Mitzeichnungsverfahrens zum Gesetzentwurf ein weiteres Gespräch.

Auf Nachfrage der dbb Vertreter hinsichtlich der Anerkennung einer Covid-19 Erkrankung als Dienstunfall, kündigte der Finanzminister an, dass das Finanzministerium hierzu einen Handlungsleitfaden für die Dienststellen in Sachsen-Anhalt veröffentlichen werde. Aus Gründen der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten werde man systemkonform vergleichbare Regelungen wie für die Tarifbeschäftigten, die bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt versichert sind, anwenden. Stock und Iris Herfurth, stellvertretende dbb Landesvorsitzende, begrüßen die Entscheidung des Finanzministeriums, dass bei der Anerkennung einer Corvid-19-Erkrankung nicht der Vollbeweis, sondern auch der Anscheinsbeweis ausreichend sei. Umfangreiche Einzelfallprüfungen werde es aber trotzdem geben. „Auch wenn nur wenige Fälle vorliegen, ist dieser Handlungsleitfaden auch aufgrund der noch unbekannten Langzeitfolgen wichtig“, betonte Herfurth.

Die dbb Vertreter fordern erneut die Einführung einer Beihilfe—App. Stock kritisiert: „Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass die Belege bei der Krankenversicherung elektronisch eingereicht werden können, aber der Beihilfestelle in Papierform per Post zugeschickt werden muss. Es entstehen unnötige Bearbeitungszeiten, die nicht mehr hinnehmbar sind.“ Rüdiger Malter, Staatssekretär im Finanzministerium kündigte an, dass noch 2021 eine App-basierte Anwendung den Landesbeamtinnen und –beamten zur Verfügung gestellt werden solle. Die medienbruchfreie Bearbeitung in der Beihilfestelle sei in diesem Jahr leider nicht mehr realisierbar.