09. Juli 2015
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Beamtenbesoldung:

Finanzministerium will Richter und Staatsanwälte mit Mininachzahlungen abspeisen

Der dbb Landesvorsitzende Wolfgang Ladebeck ist empört über die Ankündigung aus dem Ministerium der Finanzen, die Richter und Staatsanwälte für 2008 mit 2,8 Prozent, für 2009 mit 0,1 Prozent und für 2010 mit 2,3 Prozent Nachzahlungen abzuspeisen („Volksstimme“, Ausgabe vom 09.07.2015).

„Wir bezweifeln, dass mit diesen geringen Nachzahlungen die Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung für die Jahre 2008 bis 2010 hergestellt wird. Das Finanzministerium muss die Höhe der Nachzahlungen darlegen und begründen. Dass nur drei der fünf von den Verfassungsrichtern genannten Prüfkriterien erfüllt sein müssen, um eine verfassungswidrige Unteralimentation festzustellen und zwei gar nicht beachtet werden müssen, ist die eigenwillige Interpretation des Finanzministeriums. Diese Interpretation wird vor Gericht keinen Bestand haben“, ist sich Ladebeck sicher.

Laut „Volksstimme“ ist auch noch offen, ob alle oder nur jene 50 Richter und Staatsanwälte die Nachzahlung erhalten, die geklagt hatten. „Ob altersdiskriminierende Besoldung oder amtsangemessene Alimentation, es ist nicht Aufgabe der Gerichte, sondern des Landesgesetzgebers, verfassungskonforme Regelungen zu schaffen. In Sachsen-Anhalt galt bisher, nur wer klagt, sichert seine Ansprüche. Grundlage und Grenze für den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers auch bei der Festlegung der Besoldung ist Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes“, so Ladebeck.