In den derzeit laufenden Tarifverhandlungen des Bundes und der Kommunen fordern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mehr Geld, mehr Freizeit und mehr Zeitsouveränität. Da für alle Berufsgruppen im öffentlichen Dienst die gleichen Forderungen aufgestellt werden, könnte man den Eindruck gewinnen, Gleichstellung sei auf allen Ebenen verwirklicht.
Die Realität sieht anders aus. So haben Frauen, die sich während der Zeit des Tarifabschlusses in Elternzeit befanden keinen Inflationsausgleich erhalten. Teilzeitbeschäftigte, deren Mehrzahl immer noch Frauen sind, haben Inflationsausgleich nur anteilig erhalten, was angesichts der in den vergangenen Jahren enorm gestiegenen Inflation doppelt bitter war.
Auch das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel, Führungspositionen in der Verwaltung bis zum Ende der Wahlperiode paritätisch zu besetzen, wird wohl nicht erreicht werden können, da die Quote der Frauen in allen Führungspositionen aktuell noch deutlich unter 50% liegt.
Immer noch leisten Frauen den weitaus größeren Anteil an unbezahlter Care Arbeit, nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes leisten Frauen 44,3 % mehr unbezahlte Care Arbeit; häufig zu Lasten eigener Erwerbsarbeit.
Eine Maßnahme zu einer gerechteren Verteilung von Care Arbeit in der Familie war die Einführung des Elterngeldes, dass der Elternteil erhält, der im ersten Lebensjahr aufgrund der Betreuung des Kindes nicht erwerbstätig ist. Die Einführung der sogenannten Vätermonate, nur wenn der Vater mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt, hat zu einem deutlichen Anstieg der Väter geführt, die Elternzeit in Anspruch nehmen. Damit wurde deutlich, dass Elterngeld nicht nur eine finanzielle Unterstützung junger Familien ist, sondern eine deutliche gleichstellungspolitische Wirkung entfaltet und zu einer gerechteren Verteilung der Sorgearbeit führen kann.
Diese gleichstellungspolitische Wirkung berücksichtigte der Ifo-Präsident, Clemens Fuest in keiner Weise, als er die komplette Abschaffung des Elterngeldes Anfang März forderte, weil viele Haushalte finanziell gut genug gestellt seien. Eine Wirkung des Elterngeldes ist es, dass insbesondere die Mütter früher wieder zur Erwerbstätigkeit zurückkehren und damit auch im öffentlichen Dienst als gut ausgebildete Gruppe früher wieder zur Verfügung stehen.
Hier könnte auf Landesebene auch ein modernes Gleichstellungsgesetz anknüpfen, welches die Landesregierung schon seit Beginn der Legislaturperiode verspricht, aber bisher noch keinen Entwurf vorgelegt hat.
Gerade in einer Zeit, in der ein Einstellungsstopp durch die Landesregierung beschlossen wurde, ist es dringend notwendig, die Rahmenbedingungen für erwerbstätige Eltern zu verbessern und nicht zu verschlechtern.
Die Forderungen in den aktuellen Tarifverhandlungen zum TVöD zeigen deutlich, wo der Schuh auch den Frauen im öffentlichen Dienst drückt:
Es geht nicht mehr nur um Lohnerhöhungen, um einer weiterhin hohen Inflation im täglichen Leben begegnen zu können. Gerade Frauen im öffentlichen Dienst fordern Entlastung durch drei zusätzliche Urlaubstage. Durch die Einrichtung eines „Mehr-Zeit-für-mich-Kontos“ würde eine höhere Zeitsouveränität der Beschäftigten geschaffen werden. Der öffentliche Dienst sollte nicht verpassen, die eigene Attraktivität zu erhöhen.“, unterstreicht Michaela Neersen, Vorsitzende der landesfrauenvertretung die Forderungen der Tarifrunde.