26. Juni 2015
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Gespräch mit der SPD-Fraktion: Besoldung und Pensionsalter der Beamten

Am 24. Juni 2015 setzten die Mitglieder der dbb Landesleitung ihre Gespräche mit den Fraktionen im Landtag fort und trafen sich mit dem stellvertretenden Fraktionschef und innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion Rüdiger Erben. Erben kündigte an, dass die SPD-Fraktion bei der Frage, welche Besoldung im Rahmen des Alimentationsprinzips angemessen ist, auch die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes prüfen werde.

Die Wiedereinführung der Sonderzahlung ist eine langjährige Forderung des dbb sachsen-anhalt.

Im Länderranking liege Sachsen-Anhalt bei den Jahresbruttobeträgen des „Eckbeamten“ in der höheren Besoldungsgruppe (A 13, A 14) auf Rang 8 bzw. 9, in der unteren Besoldungsgruppe (A 6, A 8) allerdings nur auf Platz 13. Der schlechte Platz in der unteren Besoldungsgruppe sei die Negativwirkung der Streichung des Weihnachtsgeldes, waren sich dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck und Rüdiger Erben einig. Sachsen-Anhalt sei eines der wenigen Länder, das die Sonderzahlung de facto gestrichen hat.

Erben verwies darauf, dass sich die Regierungskoalition einig sei, die besondere Lebensaltersgrenze für Beamte im Feuerwehrdienst nicht anzuheben. Für Polizeivollzugsbeamte werde sich die besondere Altersgrenze durch die Anrechnung von Schichtdiensten verringern, so dass sich in vielen Fällen auch Polizeivollzugsbeamte mit 60 Jahren in den Ruhestand versetzen lassen können. Über entsprechende Sonderregelungen für Justizvollzugsbeamte im Wechselschichtdienst oder im Schichtdienst werde noch in den Ausschüssen diskutiert. Für die „Mütterrente“ und eine Übernahme der Regelung aus dem Rentenrecht, wonach besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren bereits ab 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können, gebe es aus seiner Sicht im Parlament keine politischen Mehrheiten. Die Anhebung der Altersgrenzen werde bereits ergänzt um eine Regelung, wonach ein Beamter nach einem 45-jährigen Berufsleben mit Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag des Beamten ohne Versorgungsabschlag in den Ruhestand versetzt werden kann. Abschließend erläuterte Wolfgang Ladebeck die Position des dbb zum Tarifeinheitsgesetz. Er sei enttäuscht, dass mit Andrea Nahles eine Bundesministerin mit SPD-Parteibuch ein solches Gesetz auf den Weg gebracht hat. „Mit diesem Gesetz verliert die SPD das Vertrauen als Arbeiterpartei“, sagte Ladebeck. Es schränke Grundrechte ein und verschärfe die Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften. „Ich will keinen FDGB wiederhaben“, so Ladebeck in Anspielung auf die Einheitsgewerkschaft in der ehemaligen DDR.