23. November 2016
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CDU-Finanzpolitiker im Gespräch mit dem dbb:

Haushaltslage lässt nicht mehr zu

Am 15.11.2016 trafen sich dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck und sein Stellvertreter Ulrich Stock mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Landtagsfraktion zu aktuellen Themen des öffentlichen Dienstes. Ladebeck und Stock kritisierten, dass offenbar der Finanzausschuss des Landtages den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Herstellung einer verfassungskonformen Besoldung durchgewunken hat. „Das Gesetz ist im Hinblick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation auf Kante genäht und macht die Beamtenbesoldung für die Zukunft nicht wettbewerbsfähig“, sagte der dbb Landesvorsitzende. Dass die Kostendämpfungspauschale und der Besoldungseinbehalt in der Heilfürsorge ab 2017 gestrichen werden, sei ein Erfolg des Beamtenbundes.

„Das Gesetz zur verfassungskonformen Besoldung entspricht zwar den rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, ist aber tatsächlich in der Umsetzung auch im Vergleich zu Sachsen sehr knapp bemessen. Dies bedauern wir. Die Haushaltslage, auch in Bezug auf die Wünsche der Koalition, lässt zurzeit nichts anderes zu. Wir müssen zukünftig zur angemessenen Alimentation weiter intensiv im Gespräch bleiben. Eine enge Zusammenarbeit mit dem dbb ist uns deshalb wichtig“, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgruppe und finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Eva Feußner.

Enttäuscht seien die Beamtinnen und Beamten, dass die CDU ihr Wahlversprechen, die Sonderzahlung noch in 2016 wieder einzuführen, nicht eingehalten und zeitnah nach den Landtagswahlen gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen und dem CDU-geführten Finanzministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat. Diskutiert wurde über die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Höhe der ab 2017 geplanten Sonderzahlung, die für den dbb nicht akzeptabel ist, weil sie die Beamten schlechter stellen würde als die Tarifbeschäftigten.

Eva Feußner sagte dazu: „Eine Gleichstellung der Beamten mit den Tarifbeschäftigten bezüglich der Sonderzahlungen ist auch unsererseits ein angestrebtes Ziel. Leider haben wir das Versprechen, eine Sonderzahlung bereits 2016 wieder einzuführen, nicht einhalten können. Dies soll aber 2017 erfolgen. Dies wird zunächst ein Einstieg sein. Wir werden gemeinsam große Kraftanstrengungen in der Koalition unternehmen müssen, um eine weitere Anpassung, größer als im Koalitionsvertrag vorgesehen, zu erreichen.“

Ladebeck forderte auch bei den CDU-Finanzpolitikern eine Verlängerung der Tarifverträge zur Teilzeit und Altersteilzeit, eine aufgabenadäquate Personalausstattung in der Landesverwaltung und einen behördlichen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung.

„Zu diesen Themen werden wir Gespräche mit den Verantwortlichen führen. Die neue Landesregierung hat erkannt, dass in der Personalpolitik umgesteuert werden muss. Es kann wieder mehr Personal eingestellt werden. Alle geplanten Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Dienstes summieren sich auf bis zu 500 Millionen Euro bis 2021. Wir wollen die Verwaltung zukunftsfähig machen und werden daher die Gespräche mit dem dbb fortsetzen“, so Feußner.