21. Juni 2016
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Spitzengespräch mit Finanzminister Schröder:

Jahressonderzahlung ab 2017

Am 17. Juni 2016 trafen dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck und seine Stellvertreter Helmut Pastrik und Ulrich Stock mit André Schröder (CDU) zum ersten Spitzengespräch in seinem neuen Amt als Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt zusammen. Gesprächsthemen waren die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Maßnahmen zur dauerhaften Sicherstellung der öffentlichen Verwaltung. „Ob Sachsen-Anhalt mit diesem Programm im bundesweiten Wettbewerb um einen attraktiven öffentlichen Dienst punkten kann, muss sich noch beweisen“, sagte Ladebeck.

Wie eine der von der Kenia-Koalition beschlossenen Maßnahmen bei den Betroffenen angekommen ist, machte der dbb Landeschef gleich zu Beginn des Gesprächs deutlich: „Die Beamten fühlen sich betrogen, wenn die Jahressonderzahlung, anders als vor den Wahlen versprochen, erst ab 2017 wieder eingeführt wird. Auch die Höhe der pauschalierten Sonderzahlung, 600 Euro bis zur Besoldungsgruppe A 8, 400 Euro ab A 9 und 200 Euro für Anwärter und Versorgungsempfänger, hat zu empörten Reaktionen geführt. Wertschätzung sieht anders aus.“ Die CDU-Fraktion mit André Schröder als Fraktionschef hatte erst im Januar 2016 in Aussicht gestellt, dass die Beamtinnen und Beamten wieder Weihnachtsgeld erhalten, wenn möglich noch in diesem Jahr. Allerdings wurde später im Koalitionsvertrag mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen als Wiedereinführungsjahr 2017 festgelegt.

Finanzminister André Schröder bestätigte, dass eine Jahressonderzahlung ab dem Jahr 2017 wieder eingeführt werde. Eine Regelung dazu solle in einem Besoldungsanpassungsgesetz im kommenden Jahr erfolgen. Bei dieser Gelegenheit wies er darauf hin, dass die Koalition vereinbart habe, die künftigen Tarifabschlüsse sowohl inhalts- als auch zeitgleich auf die Besoldung zu übertragen. Mit dem Gesetz zur Korrektur der Alimentation werden sowohl die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe als auch der Einbehalt von der Besoldung für heilfürsorgeberechtigte Beamte abgeschafft. Das finanzielle Gesamtpaket, welches die Koalition in dieser Legislaturperiode vereinbart habe, beliefe sich auf insgesamt 0,5 Mrd. Euro.

Den Auftrag, eine amtsangemessene Besoldung herzustellen, habe das Land vom Bundesverfassungsgericht erhalten, machte der dbb Landeschef deutlich. Die Nachzahlungen für Richter und Staatsanwälte für die Jahre 2009 bis 2014 von vier bis sechs Euro brutto im Monat seien alles andere als angemessen gewesen. Die CDU Finanzexperten hätten seinerzeit erklärt, dass sie einen höheren Nachzahlungsbetrag für sinnvoll hielten, sich aber gegenüber dem Koalitionspartner nicht durchsetzen konnten. „Bleibt zu hoffen, dass dieses Argument nicht wieder für eine kleinliche Anpassung der A- und W-Besoldung herhalten muss“, so Ladebeck.

Harsche Kritik äußerte der dbb Landesvorsitzende auch an der beabsichtigten Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie im Einsatzdienst der Feuerwehren bis zur Besoldungsgruppe A 11 auf 61 Jahre und ab Besoldungsgruppe A 12 auf 62 Jahre. „Die Lebensarbeitszeit in gefahrengeneigten Berufen wie Polizei und Feuerwehr muss an den besonderen Belastungen wie dem Wechselschichtdienst festgemacht werden und nicht an Besoldungsgruppen“, ist Ladebeck überzeugt.

Für die Tarifbeschäftigten fordert der dbb sachsen-anhalt auch für die Zukunft einen kollektivrechtlichen Anspruch auf freiwillige Teilzeit. Ein Teilzeittarifvertrag sei ein guter Garant für die Vereinbarkeit von Beruf und privater Lebensplanung. Teilzeit werde schon längst nicht mehr nur von rentennahen Jahrgängen beantragt. Die Arbeitswelt verändere sich und besonders jungen Beschäftigten sei Work-Live-Balance wichtig. Die landesbezogenen Tarifverträge zur Teilzeit (Teilzeit TV LSA, Teilzeit –TV Schulen LSA 2014), die am 31. Dezember 2016 auslaufen, sollen laut Koalitionsvertrag nicht verlängert werden.

Für die Tarifbeschäftigten wies Finanzminister André Schröder darauf hin, dass durch das Auslaufen der landesbezogenen Tarifverträge die Möglichkeit der Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung nicht beschnitten werden soll. Teilzeitbeschäftigung könne selbstverständlich auch weiterhin nach den allgemeinen Regeln des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vereinbart werden.