30. März 2017
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Ladebeck zu den geplanten Dienstrechtsänderungen: Kritik an Höhe der Sonderzahlung

Die inhalts- und vor allem wieder zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und die Wiedereinführung der Sonderzahlung bewertet Wolfgang Ladebeck, dbb Landeschef, als wichtiges Signal der Wertschätzung der Arbeit der Staatsdiener. „Zur inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten gehört aber auch eine Bonusregelung für die strukturellen Verbesserungen in der Entgelttabelle der Beschäftigten (Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9)“, sagte Ladebeck.

Kritik übte der dbb Landeschef an der Höhe der Sonderzahlung. „Von einer 6-Prozent-Regelung steht nichts im Koalitionsvertrag. Davon profitieren in erster Linie Minister, Staatssekretäre, Abteilungsleiter und Chefs großer Behörden, also Beamte mit B-Besoldung, während die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten mit mageren 400 bzw. 600 Euro abgespeist werden soll. Das werden wir nicht akzeptieren“, so Ladebeck. Die Anhebung der besonderen Altersgrenzen für Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie im Einsatzdienst der Feuerwehren bis zur Besoldungsgruppe A 11 auf 61 Jahre und ab Besoldungsgruppe A 12 auf 62 Jahre ist für den dbb Landeschef „Unsinn“. Hier müssten die Altersgrenzen statt an den Besoldungsgruppen an den besonderen Belastungen des Wechsel- und Schichtdienstes festgemacht werden. Deshalb schlägt der dbb vor, die besondere Altersgrenze unabhängig von der Besoldungsgruppe auf 62 Jahre festzulegen und um jeweils einen Monat pro Jahr geleisteten Wechsel- und Schichtdienst bis zum maximalen 60. Lebensjahr abzusenken.

Die Landesregierung hat am 28. März 2017 ein Artikelgesetz auf den Weg gebracht, mit dem das Tarifergebnis vom 17. Februar 2017 zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden soll. Geplant ist eine Erhöhung der Bezüge um 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 und um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018. Die Grundgehaltssätze werden im Januar 2017 mindestens um 75 Euro erhöht. Anwärter und Referendare erhalten monatlich 35 Euro jeweils zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2018 mehr. Zudem soll es in diesem Jahr wieder eine Jahressonderzahlung geben. Die war 2005 weitgehend abgeschafft worden. Die Sonderzahlung soll ab 2017 6 Prozent des Grundgehalts betragen. Es werden jedoch mindestens 600 Euro für die Beamten der Besoldungsgruppen A 4 bis A 8, mindestens 400 Euro für die übrigen Besoldungsempfänger sowie mindestens 200 Euro für die Versorgungsempfänger gewährt. Die Anwärter und Referendare erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro. Entsprechend dem Koalitionsvertrag soll die Regelaltersgrenze der Beamten schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben werden. Bei Beamten mit einer besonderen Altersgrenze erfolgt ebenfalls eine Anhebung ab dem kommenden Jahr von 60 Jahren auf 61 bzw. 62 Jahre. Außerdem wird das Modell der Familienpflegezeit, in einer Pflegephase finanziell gefördert zu werden und diese Förderung im Anschluss daran wieder zurückzuführen, systemgerecht auf die Beamten übertragen. Im Rahmen seiner Fürsorge soll der Dienstherr künftig Beamte mit einem Anspruch gegen einen Dritten auf Schmerzensgeld unterstützen, indem er den Schmerzensgeldanspruch erfüllt, wenn der Beamte diesen nicht erfolgreich durchsetzen konnte.