28. November 2016
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Landtag beschließt Gesetz zur verfassungsgemäßen Besoldung

Am 24.11.2016 hat der Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Gesetz zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, mit dem eine verfassungsgemäße Besoldung hergestellt werden soll, beschlossen. „Das Gesetz ist nicht geeignet, die Unteralimentation für die Vergangenheit zu beseitigen und unter Berücksichtigung der Prognosen für die Zukunft eine verfassungsgemäße, faire und akzeptable Regelung zu erreichen. Besoldungsfrieden wird damit nicht hergestellt“, sagte Ladebeck.

Die Nachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2012 und für das Jahr 2014 orientierten sich zu eng an den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Vergleichsgrößen. Eine Regelung derart nahe an der Grenze zur Unteralimentation werde früher oder später erneut die Frage der verfassungskonformen Alimentation aufwerfen. Mit dem von der Landesregierung vorgelegten und von den Koalitionsfraktionen im Landtag durchgewunkenen Gesetzentwurf sei es zudem nicht gelungen, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung auch für die Zukunft endgültig auszuschließen. Es stehe weiter zu befürchten, dass bei jeder Änderung der Parameter, die Einfluss auf die Besoldung haben können, die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung aufgeworfen werde. Das Risiko eines erneuten Rechtsstreits für die Zukunft werde so nicht minimiert.

Im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt wurden die Hinweise des dbb, neben dem Grundgehalt die allgemeine Stellenzulage und den Familienzuschlag zur Bemessungsgrundlage für die Nachzahlungen zu machen und einen „Sicherheitspuffer“ einzubauen, indem die Besoldung in 2016 - zusätzlich zur Besoldungsanpassung - linear um mindestens 2,61 Prozent erhöht wird.

Kritik übte der dbb Landeschef auch am Beteiligungsverfahren. Anders als in Sachsen gab es in Sachsen-Anhalt keine kooperativen Gespräche zum Gesetzentwurf. Weder das zuständige Finanzministerium noch der Finanzausschuss des Landtages hielten es für nötig, mit dem Beamtenbund über den Gesetzentwurf ergebnisoffen jenseits von schriftlichen Stellungnahmen zu diskutieren.

Die Verlängerung der Tarifverträge zu Teilzeit und Altersteilzeit und die Forderung nach höheren als die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderzahlungen sind Ziele, die der dbb in diesem und im kommenden Jahr konsequent weiter verfolgen wird.