02. April 2020
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Corona-Pandemie:

Landtag beschließt Verschiebung der Personalratswahlen

„Ich freue mich, dass der Landtag der Initiative des Beamtenbundes gefolgt ist, die Personalratswahlen im Mai nicht stattfinden zu lassen. Die Entscheidung ist angesichts der besonderen Situation notwendig und richtig. Eine ordnungsgemäße Durchführung der Personalratswahlen und ein fairer Wahlkampf sind gegenwärtig nicht möglich. Ob Einschränkungen nach der vom Land verhängten Verlängerung der Corona-Zwangspause bis zum 19. April 2020 gelockert werden oder ganz wegfallen, kann heute noch Niemand mit Sicherheit sagen“, kommentierte der dbb Landesvorsitzende Wolfgang Ladebeck den Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Verschiebung der Personalratswahlen.

Das Parlament hat heute beschlossen, die Personalratswahlen wegen der Corona-Pandemie zu verschieben. Die regelmäßigen Personalratswahlen nach § 26 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt sollten in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2020 stattfinden. Die Stimmabgabe sollte landesweit am 6. Mai 2020 erfolgen. Nach dem heute beschlossenen Gesetz wird für die derzeit im Amt befindlichen Personalräte die Amtszeit längstens bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Beschlussverfahren können Personalräte jetzt im Umlaufverfahren oder elektronisch erledigen. Die bestellten Wahlvorstände bleiben im Amt, soweit die Personalvertretung nichts anderes beschließt. Alle Bekanntmachungen des Wahlvorstandes und bereits eingereichte Wahlvorschläge werden aufgehoben. Das für Personalvertretungsrecht zuständige Finanzministerium wird ermächtigt, durch Verordnung festzulegen, wann die Personalvertretungen neu gewählt werden.

Mit einem von den Regierungsfraktionen eingebrachten und einstimmig beschlossenen Änderungsantrag wird sichergestellt, dass in den Fällen, in denen die Wahl der Personalvertretung auf Grundlage des § 26 Abs. 1 des Personalvertretungsgesetzes in diesem Jahr bereits stattgefunden hat und das Wahlergebnis festgestellt wurde, nicht von der Verschiebung der Personalratswahlen 2020 erfasst ist. Diese Personalvertretungen sind ordnungsgemäß gewählt und auf sie ist das Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen nicht anzuwenden.