22. September 2015
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Landtag: Chance auf Wiedereinführung der Sonderzahlung vertan

„Die Koalitionsfraktionen im Landtag haben erneut eine Chance vertan, mit der Wiedereinführung der Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt ein politisches Signal zu setzen. Die Beamten reagieren sehr sensibel, wenn sie ungerecht behandelt werden. Und es entspricht eben nicht dem von Ministern und Abgeordneten viel zitierten Grundsatz der Gleichbehandlung der Statusgruppen, wenn bei den Tarifbeschäftigten die Sonderzahlung schrittweise bis 20018 auf das Westniveau angehoben, bei den Beamten ein Wiedereinstieg in die Sonderzahlung aber kategorisch abgelehnt wird“, sagte dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck nach der ersten Landtagssitzung nach der Sommerpause Ende vergangener Woche.

Die Linken hatten am 17. September 2015 mit dem Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 einen Antrag zur Wiedereinführung einer jährlichen Sonderzahlung eingebracht. Danach sollten die Beamtinnen und Beamte für den Monat Dezember eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro erhalten, die bei jeder Tarifsteigerung angepasst wird. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde der Antrag der Linken abgelehnt.

Finanzminister Jens Bullerjahn sagte, Sachsen-Anhalt liege im Länderranking bei der Besoldung auch ohne Sonderzahlung auf einem guten Platz im Mittelfeld. Dieser Argumentation wollte und konnte der dbb Landeschef nicht folgen: „Im Länderranking liegt Sachsen-Anhalt bei den Jahresbruttobeträgen des sogenannten Eckbeamten nur im gehobenen und höheren Dienst im Mittelfeld, im einfachen und mittleren Dienst aber auf einem schlechten 13. Platz.“ Die Streichung der Sonderzahlungen habe immerhin einer Besoldungskürzung von 6,71 Prozent entsprochen. Die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe und der Heilfürsorge sowie die nicht vollständige Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten seien zusätzliche Besoldungskürzungen, die die Frage offen lassen, ob die Besoldung noch amtsangemessen ist. „Anstatt zu handeln, überlassen Landesregierung und Parlament die Entscheidung über eine amtsangemessene Alimentation wieder einmal den Gerichten. Das war bei den Richtern so und setzt sich jetzt bei den übrigen Beamten fort. Ein Armutszeugnis für den Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt“, so der dbb Landeschef.

Der Landtag hatte am 17. September 2015 in zweiter Lesung das Landesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 beschlossen. Danach erhöhen sich die Bezüge der Beamtinnen und Beamten ab dem 1. Juni 2015 um 2,1 Prozent und ab dem 1. Juni 2016 um weitere 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro. Die Anwärterbezüge steigen ab dem 1. Juni 2015 und ab 1. Juni 2016 um einen Festbetrag in Höhe von jeweils 30 Euro. Die lineare Erhöhung der Grundgehälter und Anwärterbezüge um 2,1 Prozent für 2015 wurde im Rahmen einer Vorgriffsregelung und unter Vorbehalt bereits mit den August-Bezügen ausgezahlt.