08. Februar 2016
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Landtagswahlen 2016: Gespräche nonstop

Mehr Lehrer, mehr Polizisten, zusätzliche Stellen für die Bewältigung des Flüchtlingsstroms, wieder Weihnachtsgeld für die Beamtinnen und Beamten, die Kostendämpfungspauschale in Beihilfe und Heilfürsorge auf dem Prüfstand: Die Parteien wetteifern wenige Wochen vor der Landtagswahl am 13. März 2016 in Sachsen-Anhalt um die Gunst der Bediensteten im öffentlichen Dienst. Die Landesleitung des dbb sachsen-anhalt nutzte die heiße Phase des Wahlkampfes für Gespräche mit allen Landtagsfraktionen. „Den Ankündigungen vor der Wahl müssen Taten nach der Wahl folgen, wenn die Politik nicht weiter Vertrauen frei nach dem Motto versprochen – gebrochen, verspielen will“, machte dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck in den Gesprächen deutlich.

Am 29. Januar 2016 begannen die Gespräche bei der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt. Wolfgang Ladebeck und seine Stellvertreter Helmut Pastrik, Hartmut Schaefer sowie Ulrich Stock trafen sich mit CDU-Fraktionsvorsitzenden André Schröder und CDU-Finanzexpertin Eva Feußner um sich erläutern zu lassen, warum die CDU unmittelbar vor den Landtagswahlen den Antrag zur Wiedereinführung der Sonderzahlung für Beamte im Landtag initiiert hat. „Keinesfalls wollen wir unsere veränderte Haltung als Wahlkampftrick missgedeutet sehen. Vielmehr haben wir die Reaktion auf die Rechtsprechung einerseits und die nicht verausgabten Personalmittel als eine Ursache für den Haushaltsüberschuss 2015 in die Betrachtung einbezogen“, sagte André Schröder. Eva Feußner hatte in der Landtagssitzung am 28. Januar 2016 angekündigt, dass ein Gesetz mit dem Ziel einer verfassungskonformen A-Besoldung in Sachsen-Anhalt „eines der ersten Gesetze der neuen Legislaturperiode“ sein werde. Bei der Prüfung einer möglichen Unteralimentation müssten auch die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe und der Besoldungseinbehalt in der Heilfürsorge Berücksichtigung finden, so Feußner.

Im Gespräch mit SPD-Fraktionsvize Rüdiger Erben am 1. Februar 2016 stellte Erben mit Blick auf die dbb Initiative zur altersdiskriminierende Besoldung klar, dass eine Einmalzahlung nicht zu einer Gleichbehandlung aller Beamtinnen und Beamten führe, sondern neue Ungerechtigkeiten schaffe. Der SPD sei dennoch sehr wohl bewusst, dass den Beamtinnen und Beamten in der Vergangenheit Opfer abverlangt wurden. Die SPD werde daher auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 zur sächsischen Besoldung eine schwebende Verfassungswidrigkeit der Besoldung des Landes Sachsen-Anhalt ohne gerichtlichen Auftrag vorsorglich beseitigen. „Die Beamten müssen in Zukunft wieder darauf vertrauen können, dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nachkommt. Dazu gehört auch, sie amtsangemessen zu bezahlen. Dass Beamte gegen jeden Besoldungs- oder Versorgungsbescheid fristwahrend Widerspruch einlegen müssen, um mögliche Ansprüche geltend zu machen, darf nicht zur Regel werden“, sagte Erben. Die Kostendämpfungspauschale sei zwar kein Bestandteil der Alimentation, er sehe aber Chancen für deren Abschaffung. Der hohe Verwaltungsaufwand stehe in keinem Verhältnis zum Einsparvolumen von etwa zwei Millionen Euro im Jahr. Genauso wie die Kostendämpfungspauschale werde das Landespersonalvertretungsgesetz Gegenstand von möglichen Koalitionsverhandlungen. „Ein Bekenntnis der Koalitionspartner zur Modernisierung des Personalvertretungsgesetzes, wie zwischen CDU und SPD im aktuellen Koalitionsvertrag niedergeschrieben, reicht nicht aus. Wir brauchen konkrete inhaltliche Festlegungen zu den einzelnen Schwerpunktthemen schon im Koalitionsvertrag“, so Erben.

Am 2. Februar 2016 wurden die Gespräche mit den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fortgesetzt. DIE LINKEN begrüßten die Wiedereinführung der jährlichen Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte, halten die Initiative der CDU aber für unglaubwürdig. Für den Fraktionsvorsitzenden der LINKEN Wulf Gallert und seine Kollegen Evelyn Edler und Swen Knöchel ist die CDU-Initiative, die in einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Wiedereinführung der Sonderzahlung mündete, „Wahlkampftrickserei auf dem Rücken der Beamten“. Noch im November und Dezember 2015 habe die CDU entsprechende Anträge der LINKEN zur schrittweisen Wiedereinführung abgelehnt. Die Finanzlage habe sich seitdem kaum geändert. Die LINKEN wollen die A-Besoldung insgesamt zukunftssicher machen. Die Kostendämpfungspauschale sei ein „völlig ungeeignetes Mittel“, um dieses Ziel zu erreichen.

Ähnlich äußerten sich auch die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE Grünen Prof. Dr. Claudia Dahlbert und Olaf Meister im Gespräch mit dem dbb am selben Tag. Die Bündnisgrünen hätten dem Antrag zwar zugestimmt, seien aber nicht davon überzeugt, dass CDU und SPD ihn nach der Wahl umsetzen. Außerdem sei im Antrag die Ausgestaltung der Sonderzahlung offen geblieben.

Mit allen Fraktionen wurde auch über die Personalentwicklung im Land diskutiert. Fraktionsübergreifend war man sich mit dem dbb einig, dass das Personalentwicklungskonzept de facto außer Kraft gesetzt ist. Nicht zuletzt die Aufnahme von etwa 40.000 Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt im letzten Jahr habe deutlich gemacht, wie sich der seit Jahren von den politisch Verantwortlichen herbeigeführte Personalmangel in einer aktuellen Krisensituation auswirkt. Dem dbb sei schon vor der Flüchtlingskrise klar gewesen, dass im Land Personal fehle. Mehr Polizisten, mehr Lehrer, 1.300 zusätzliche Stellen im Nachtragshaushalt zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms, Umwandlung befristeter in unbefristete Stellen aus der Nachausbildungsoffensive lassen erkennen, dass sich auch in der Politik die Erkenntnis wieder durchsetzt, dass zu einer handlungsfähigen Verwaltung eine aufgabenorientierte Personalausstattung gehört.