28. September 2020
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Gemeinsames Positionspapier der dbb Landesbünde der neuen Bundesländer:

Lösung für in der DDR erworbene Zusatzversorgungs- und Rentenansprüche gefordert

Seit nunmehr drei Jahrzehnten streiten die ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn zusammen mit weiteren 17 betroffenen Berufsgruppen um die in der DDR erworbenen Zusatzversorgungs- und Rentenansprüche. „Im 30. Jahr der Deutschen Einheit ist es den Betroffenen nicht mehr vermittelbar, dass erworbene Zusatzversorgungs- und Rentenansprüche aus der ehemaligen DDR im Rentenüberleitungsgesetz von 1991 vergessen, gestrichen oder abgeschmolzen wurden“, sagte dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck.

Die dbb Landesbünde Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Berlin haben sich dazu gemeinsam öffentlich positioniert und an die dafür politisch Verantwortlichen gewandt. So hat auch der dbb sachsen-anhalt den Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff um Unterstützung beim derzeit zähen Ringen um eine politische Lösung gebeten.

Im Zuge der Wiedervereinigung und in den Jahren danach sollten mit Hilfe des Rentenüberleitungsgesetzes vorhandene Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der einstigen DDR dem Westrecht angepasst werden. Dabei fielen aber bestimmte Berufsgruppen durch den Rost. Entweder es fehlte das Geld oder es gab keine Einigung über die jeweiligen Zuständigkeiten. So wurde die Anerkennung dieser Regelungen und die Anerkennung von zu DDR-Zeiten erworbenen Versorgungsansprüchen bis heute immer wieder zum politischen oder juristischen Streitfall.

Das von den Landesbünden unterzeichnete Positionspapier können Sie hier lesen.