19. Februar 2015
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Maßnahmepaket 2015 für zusätzliche Auszubildende und zur Übernahme von Ausgebildeten im Landesdienst vereinbart

Der dbb hat sich am 18. Februar 2015 mit dem Land Sachsen-Anhalt über die Umsetzung des 4. Maßnahmepakets zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsverhältnisse sowie zur Übernahme von Ausgebildeten in den Landesdienst geeinigt. Das aktuelle Maßnahmepaket ermöglicht dem Land Sachsen-Anhalt, in diesem Jahr 14 Ausbildungsplätze zusätzlich auszuschreiben und zu besetzen. Diese teilen sich wie folgt auf: 2 Laboranten und 2 Wasserbauer (im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt) sowie 6 Straßenwärter und nach Bedarf 4 Asphalttechniker/Geomatiker (im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr).

Darüber hinaus können insgesamt 20 neue Beschäftigte befristet für zwei Jahre in den Landesdienst eingestellt werden, nachdem sie ihre Ausbildung beendet haben: Dies umfasst 10 Verwaltungsfachangestellte (5 im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, 3 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen und 2 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales), ebenso wie 7 Straßenwärter (im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr) und außerdem 3 Fachinformatiker (im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern).

Andreas Winter, Tarifreferent des dbb, der das Gespräch mit dem Land gemeinsam mit Torsten Grabow führte, bewertet das erzielte Einvernehmen als weiteren Beleg für die erfolgreiche Tarifpartnerschaft mit dem Land Sachsen-Anhalt. Es darf jedoch auch nicht mit Kritik gespart werden: „Fehlende Haushaltsmittel haben dazu geführt, dass neue Ausbildungsplätze und die Übernahme der beim Land eigens Ausgebildeten offenbar maßgeblich vom jeweiligen Maßnahmepaket abhängen. Das Land Sachsen-Anhalt stiehlt sich so aus seiner Verantwortung, dem weiter steigenden Durchschnittsalter beim Personal und der hohen Arbeitsbelastung durch zusätzliche Neueinstellungen entschlossen entgegen zu wirken. Der dbb erwartet vom Land eigene Anstrengungen, um die Verwaltung demografiefest zu machen. Sonst ist die Aufgabenerledigung gefährdet.“

Grundlage für das Maßnahmepaket ist eine Tarifregelung zwischen der Landesregierung und dem dbb sowie den DGB-Gewerkschaften aus dem Jahr 2012. Die Tarifvertragsparteien haben für das Jahr 2015 wie in den zurückliegenden Jahren auch letztlich Einvernehmen darüber erzielt, welche konkreten Maßnahmen insbesondere zur erforderlichen Verjüngung des Personalkörpers in der sachsen-anhaltischen Landesverwaltung beitragen sollen. Durch die Tarifregelung ist vorgeschrieben, dass die durch Teilzeitverträge ermäßigten Personalausgaben in Höhe von 20 Prozent durch das Land personalgebunden reinvestiert werden müssen.“