13. Dezember 2016
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dbb Musterverfahren zur altersdiskriminierende Besoldung erfolgreich:

Nachzahlung für rückwirkende Ansprüche

Nachdem das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 23. November 2016 (1L 122/16) den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt hat, ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle vom 28. Juli 2016 (5 A 235/15 HAL) rechtskräftig. Die Klägerin erhält nun zusätzlich zu der schon gezahlten Entschädigung in Höhe von 1.600 Euro eine Nachzahlung von 3.750 Euro.

Die klagende Finanzbeamtin, deren Widerspruch/Antrag innerhalb der Ausschussfrist bei der Bezügestelle am 7. Oktober 2009 eingegangen war und in dem kein Zeitpunkt benannt wurde, ab dem eine diskriminierungsfreie Besoldung begehrt wurde, erhielt zunächst nur für den Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis 31. März 2011 eine Entschädigung in Höhe von 1.600 EUR. Das Finanzministerium hatte in Fällen, bei denen die Beamtinnen und Beamten keinen Zeitpunkt angegeben hatten, ab dem sie die Anhebung der Besoldung begehren, Ansprüche nur ab Antragsdatum anerkannt. Für den Zeitraum davor, wurden die Ansprüche abgelehnt. Dagegen hatte die Beamtin mithilfe des Beamtenbundes vor dem Verwaltungsgericht Halle erfolgreich geklagt. Das Verwaltungsgericht erkannte der Klägerin auch rückwirkend weitere Ansprüche für den Zeitraum vom 18. August 2006 (Inkrafttreten des AGG) bis zum 30. September 2009 in Höhe von 3.750 EUR zu.

Der dbb sachsen-anhalt hat das Finanzministerium aufgefordert, die in dieser Sache ruhend gestellten Anträge/Widersprüche der dbb Mitglieder zeitnah zu bescheiden, so dass auch diese Beamtinnen und Beamten die ihnen zustehenden Nachzahlungen erhalten.