27. September 2022
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Hauptversammlung der bundesfrauenvertretung

Null Toleranz bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Die zweite Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung in diesem Jahr fand auf Einladung von Heidi Deuschle, Vorsitzende der Landesfrauenvertretung BBW Baden-Württemberg, am 22. und 23. September 2022 in Stuttgart statt. Michaela Neersen, Vorsitzende der dbb frauenvertretung sachsen-anhalt, sowie ihre Stellvertreterin Janine Dietz folgten der Einladung.

Janine Dietz referierte zum Thema „Mental Load“. Übersetzt spricht man bei „Mental Load“ von „mentaler Last“. Damit gemeint sind die unsichtbaren To-Dos, welche tagtäglich im Alltag und im Beruf anfallen. Diese Art der Denk- und Organisationsarbeit liegt überwiegend bei Frauen und ist eine immer wiederkehrende, nie endende, ermüdende und vor allem unsichtbare Arbeit. Einer der Gründe, wieso die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Alltag nicht immer unter einen Hut passt. Dies bestätigte aus eigener Erfahrung auch der Finanzminister des Landes Baden-Württemberg, Danyal Bayaz, in seinem Grußwort.

Am zweiten Tag der Hauptversammlung diskutierten die Frauenvertreterinnen gemeinsam mit Gästen aus der Politik über das Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – ein Kavaliersdelikt?“. Milanie Kreutz und Heidi Deuschle luden hierzu die Landtagsabgeordneten Alena Trauschel (FDP), Stefanie Seemann (Bündnis 90/Die Grünen), Dorothea Kliche-Behnke (SPD) und Isabell Huber (CDU) sowie die zweite Vorsitzende des Landesfrauenrates Baden-Württemberg, Verena Hahn, zum Gespräch ein. Die Diskussion besaß im Lichte der aktuellen Ereignisse in Baden-Württemberg eine noch stärkere Bedeutung. Ende des Jahres 2021 wurde eine Anzeige gegen einen hochrangigen Mitarbeiter der baden-württembergischen Polizei mit dem Verdacht erhoben, seine Kollegin sexuell belästigt zu haben. Hierzu tagte zeitgleich zum zweiten Mal ein Untersuchungsausschuss im Landtag.

Die Teilnehmerinnen tauschten sich über derzeitig vorhandene strukturelle Gegebenheiten im öffentlichen Dienst aus und machten deutlich, welche Maßnahmen zur Bekämpfung sexueller Belästigung notwendig seien, wie zum Beispiel Dienstvereinbarungen und die Einrichtung von Beschwerdestellen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).  Wenn sexuelle Belästigung bekämpft werden soll, müsse eine verbindliche und strukturierte Fallbearbeitung stattfinden. Denn sexuelle Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz seien keineswegs Kavaliersdelikte, sondern vielmehr ein Ausdruck von Machtmissbrauch. Neersen, die auch stellvertretende Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung ist, fasste zusammen: „Der aktuelle Skandal im Landesdienst Baden-Württemberg zeigt einmal mehr, dass es kein standardisiertes Handling zur Ahndung sexueller Belästigung gibt. Klare Verfahrensweisen und der Schutz der Belästigten müssen oberste Priorität erhalten. Verharmlosung sexueller Belästigung ist ein Skandal und darf nicht länger geduldet werden. Auch in Sachsen-Anhalt fehlen bisher entsprechende Standards. Diese müssen von der Landesregierung geschaffen werden!“