08. Oktober 2015
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Pensionsaltersgrenzen: Vorerst keine Anhebung

In dieser Legislaturperiode wird es keine Anhebung der Regel- und der besonderen Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte geben. Ein von der Landesregierung bereits am 12. August 2014 auf den Weg gebrachtes umfangreiches Gesetzespaket mit der schrittweisen Anhebung der Pensionsaltersgrenzen sowie einer Vollregelung der Altersversorgung der Beamten ist damit in den Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen gescheitert. „Die Beamten werden sich über die Schonfrist freuen und nicht fragen, was Koalitionsvereinbarungen eigentlich wert sind.

Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Wir sind uns sicher, dass die beamtenrechtlichen Altersgrenzen nach den Landtagswahlen schnell wieder Thema sein werden“, sagte der stellvertretende dbb Landesvorsitzende Ulrich Stock.

Die Bewertung von Finanzstaatssekretär Jörg Felgner, das Scheitern der Anhebung der beamtenrechtlichen Altersgrenzen verschärfe die angespannte Personalsituation, teilte Stock nicht. Die Anhebung der Altersgrenzen dient – wie auch in der Rentenversicherung – lediglich der Absenkung des Versorgungsniveau. Die deutlich angespannte Personalsituation ist durch die Landesregierung hausgemacht und kann durch Neueinstellungen entschärft werden.

Nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung (Ausgabe vom 07.10.2015) waren sich CDU und SPD uneins über die Anhebung der besonderen Altersgrenzen für Beamte in den Vollzugsdiensten und im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst. Während SPD-Innenexperte Rüdiger Erben die Forderung des dbb unterstützte und wegen besonders belastender Tätigkeiten Sonderregelungen etwa für Polizeivollzugsbedienstete und Feuerwehrbeamte forderte, ging die Forderung CDU Politikern zu weit. Sie argumentieren, dass Ausnahmen zur Regel und in der Polizei dann die meisten Vollzugsbeamten weiter mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen würden. Der Abstand von sieben Jahren zwischen Polizeivollzugsbeamten und zum Beispiel verbeamteten Lehrern sei zu hoch und ungerecht, argumentierte CDU Finanzexpertin Eva Feußner.

Der dbb hatte die beabsichtigte schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte auf 67 Jahre und der besonderen Altersgrenze auf 62 Jahre grundsätzlich kritisch bewertet. Der dbb ist der Auffassung, dass die Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels keine generelle und zwangsweise Verlängerung der Arbeitszeit, sondern flexible Regelungen des Ruhestandseintritts auf freiwilliger Basis sein sollten. Dies hätte auch das Problem mit weiteren belasteten Berufsgruppen lösen können.

Der dbb hatte ferner vorgeschlagen, für Beamte im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst und Vollzugsbeamte in Wechsel- und Schichtdiensten die Altersgrenze von 62 Jahren um jeweils einen Monat pro Jahr geleisteten Wechsel- und Schichtdienstes bis zum maximalen 60. Lebensjahr abzusenken.

Hintergrund: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah vor, die beamtenrechtliche Regelaltersgrenze ab 2016 schrittweise von bisher 65 auf 67 Lebensjahre anzuheben. Die Anhebung sollte mit dem Geburtsjahrgang 1951 beginnen und mit dem Jahrgang 1964 enden. Wie im Renteneintritt wäre ab dem Jahr 2031 auch im Beamtenrecht die Altersgrenze mit 67 erreicht. Auch die besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte, also für Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst und Strafvollzugsbeamte, sollte beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1951 schrittweise von derzeit 60 auf 62 Jahre erhöht werden.