24. Juni 2019
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Landespersonalvertretungsgesetz im Landtag verabschiedet

Saft- und kraftlose Koalitionäre verabschieden "NIX"

Bereits in der letzten Legislaturperiode versuchten CDU und SPD eine Novellierung des angestaubten Personalvertretungsgesetzes. Dies scheiterte an Zwistigkeiten zwischen den Koalitionären. Nun sollte in dieser Legislaturperiode ein neuer Versuch gestartet werden.

Bereits 2017 brachte die Oppositionspartei „Die Linke“ einen Entwurf in den Landtag ein. Ein weiteres Jahr brauchte die Landesregierung, um ihren Entwurf zu präsentieren. Dieser Entwurf enthielt aber keine substanzielle Verbesserung der Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Lande Sachsen-Anhalt. Es wurde lediglich Rechtspflege betrieben. Dies war für den dbb nicht verwunderlich, da ein „Arbeitgeberverband“, nämlich das Kabinett, diesen Text erarbeitete.

Vielmehr setzten wir darauf, dass die von uns gewählten Volksvertreter im Landtag zu mindestens partielle Verbesserungen in das Gesetz einpflegen würden. Zu diesem Zweck führte der dbb und seine Fachgewerkschaften eine Vielzahl von Gesprächen mit den Fraktionen und Abgeordneten und schlug umfangreiche praktische und rechtliche Verbesserungsmöglichkeiten vor.

„Ein trauriger Tag für die Beschäftigten in der Kommunal- und Landesverwaltung Sachsen-Anhalts,“ sagt dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck. „In Sonntagsreden stellen Regierungsmitglieder und Abgeordnete die Beteiligung und Mitnahme der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als wesentlichen Baustein für eine effektive Verwaltung dar. Durch ihre Zustimmung zu diesem schlechten Gesetz haben sie ihr wahres Gesicht gezeigt,“ so Ladebeck weiter.

Der gesamte Gesetzestext strotze vor sprachlichen Änderungen und Umsetzung von bereits bestehender Rechtsprechung. Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Personalräte und der Beteiligung der Beschäftigten in den Dienststellen finde man nicht. Auch der derzeit stattfindende Transformationsprozess der Verwaltung im Rahmen der Digitalisierung wurde durch die Abgeordneten der Regierungskoalition als nichtexistent betrachtet. Das neue Gesetz enthalte hierzu keine Regelungen.

„Diese Arbeit hätten sich alle Beteiligten schenken können. Diese Gesetzesänderung ist ein Nix,“ äußert Ulrich Stock, dbb Vize und Leiter der Arbeitsgruppe Personalvertretungsrecht im dbb sachsen-anhalt. „Eine riesen Chance wurde durch die Politik vertan, Mitbestimmung als wesentlicher Baustein der behördlichen Demokratie zeitgemäß zu implementieren,“ kritisiert Stock.

Der Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE wurde reflexartig durch die Regierungskoalition abgelehnt. Auch wenn dieser Entwurf an vielen Stellen diskussionswürdig sei, er enthalte zu mindestens substanzielle Verbesserungen im Bereich der Mitbestimmung.