17. Februar 2016
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Amtsangemessene Alimentation:

SPD wird verfassungskonforme Besoldung rückwirkend zum 1. April 2011 herstellen

SPD-Fraktionschefin Katrin Budde, SPD-Fraktionsvize Rüdiger Erben und Finanzstaatssekretär Jörg Felgner (SPD) haben dbb und DGB am 15. Februar 2016 nach Magdeburg zu einem Gespräch eingeladen, um mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften den notwendigen Änderungsbedarf, der sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 zur sächsischen Besoldung ergibt, zu diskutieren. „Die Beamtinnen und Beamten müssen wieder darauf vertrauen dürfen, dass ihre Besoldung entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit ihren Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung gewährt wird“, sagte Budde.

Es sei Aufgabe des Landesgesetzgebers, nicht der Gerichte, eine amtsangemessene Besoldung sicherzustellen. Dazu werde die SPD für alle Beamtinnen und Beamten der A-, B- und W-Besoldung ohne Antrag rückwirkend zum 1. April 2011 (Inkrafttreten des Landesbesoldungsgesetzes) eine verfassungskonforme Besoldung herstellen. Die Gesetzgebung dazu sei in der Vorbereitungsphase. Während sich die SPD für den zurückliegenden Zeitraum wie bei der R-Besoldung an der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Untergrenze orientieren werde, solle die Besoldung für die Zukunft auf Dauer verfassungskonform ausgestaltet werden. In die Finanzplanung sei für die rückwirkende Herstellung einer verfassungskonformen Besoldung bereits eine Ein-Prozent-Jahresbrutto-Summe eingeplant.

Einig waren sich SPD und Gewerkschaften, dass die Wiedereinführung der Sonderzahlung ab 2016 – umgelegt auf 12 Monate, weil nur so tabellenwirksam und ruhegehaltsfähig – Bestandsteil einer entsprechenden Gesetzesnovelle sein muss. Zudem muss das Gesetz im Ergebnis vorsehen, dass die Besoldung für die Zukunft nicht von der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung abgekoppelt wird, d. h. die Tarifergebnisse müssen inhalts- und zeitgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden. Die Besoldungskürzungen in Heilfürsorge und Beihilfe werden nach einer Kosten-Nutzen-Analyse auf den Prüfstand gestellt. Für Beförderungen wird es auch zukünftig ein konstantes Grundbudget und zusätzlich ein Sonderbudget für Schwerpunktbereiche geben. Das Thema Beförderungen soll nach den Landtagswahlen in einem Gespräch nach der Beteiligungsvereinbarung gesondert erörtert werden.