07. Dezember 2021
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Spitzengespräch mit Sachsen-Anhalts Finanzminister

Tarifergebnis wird zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten übertragen

Am 03. Dezember 2021 trafen sich der Landesvorsitzende des dbb sachsen-anhalt und der Finanzminister Michael Richter zu einem kurzfristig anberaumten Gespräch. Inhalt des Gespräches war das Tarifergebnis zur Einkommensrunde 2021 für die Beschäftigten der Länder sowie die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Sachsen-Anhalt.

 

Der dbb Landesvorsitzende sachsen-anhalt Wolfgang Ladebeck: „Der erzielte Abschluss ist ein Kompromiss!“

Am 29. November 2021 haben die Tarifparteien zur Einkommensrunde der Länder eine Einigung erzielt. Diese beinhaltet unter anderem eine Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro, eine Entgelterhöhung von 2,8 Prozent zum 01. Dezember 2022 sowie strukturelle Verbesserungen im Gesundheitsbereich. Eine Neuregelung zum Arbeitsvorgang konnte abgewendet werden.

Ladebeck macht deutlich, dass nur mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Gleichklang der Beschäftigten und Beamten in der Einkommensentwicklung herzustellen sei.

„Jetzt ist es das Gebot der Stunde, die Willensbekundung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, SPD und FDP, in dem es heißt: ‚Die Tarifabschlüsse der öffentlich Beschäftigten des Landes werden auch künftig zeit- und inhaltgleich für die Besoldung übernommen', in die Tat umzusetzen. Auch die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Land und in den Kommunen haben eine Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit verdient", betont Ladebeck.

Finanzminister Richter teilte mit, dass die Landesregierung sehr bewusst diese Formulierung in den Koalitionsvertag aufgenommen habe. „Aus diesem Grund werden die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger die Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro und die Linearanpassung von 2,8 Prozent zum 01. Dezember 2022 zeit- und wirkungsgleich erhalten. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten keine Corona-Sonderzahlung. Aber die Linearanpassung von 2,8 Prozent zum 01. Dezember 2022 erfolgt ebenfalls zeit- und wirkungsgleich. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung wird zu Beginn des Jahres 2022 in den Landtag eingebracht", so der Finanzminister.

„Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger die Corona-Sonderzahlung, zumindest in einem Teilbetrag, übertragen wird. Da gab es allerdings kein Entgegenkommen von Minister Richter", äußert dbb Landeschef Ladebeck.